LR Rezar: Hospiz- und Palliativbetreuung neu geregelt
2012 haben fünf mobile Palliativteams 450 Patientinnen und Patienten kostenlos betreut
In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Burgenländische Landesregierung, auf Antrag von Soziallandesrat Dr. Peter Rezar, zur Sicherung der flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung eine Vereinbarung des Landes mit dem Psychosozialen Dienst Burgenland (PSD) beschlossen.
Der PSD verpflichtet sich dabei - im Auftrag des Landes Burgenland und auf Grundlage der Richtlinien für die Hospiz- und Palliativversorgung - eine Landes-Koordinationsstelle zu betreiben und die flächendeckende und einheitliche Versorgung der burgenländischen Bevölkerung mit mobilen Hospiz- und Palliativdiensten sicherzustellen.
Die Kosten der Hospiz- und Palliativbetreuung trägt das Land als Träger der Sozialhilfe.
Dies soll unter Einbeziehung bereits bestehender Dienstleistungsstrukturen und unter Beachtung der dafür vorgesehenen Qualitätsstandards geschehen. Der PSD verpflichtet sich auch mit den die mobilen Hospiz- und Palliativdienste erbringenden Organisationen bzw. Personen Verträge abzuschließen, in welchen die qualitätvolle Durchführung und die Vergütung der Leistungen gemäß den HPV-Richtlinien geregelt werden. Das Land verpflichtet sich seinerseits entsprechende Fördermittel zur Verfügung zu stellen.
Der Bedarf steigt
Der Bedarf nach begleitender und unterstützender Pflege und Betreuung für schwerkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige ist im Steigen begriffen. Es ist daher eine wichtige Aufgabe einer modernen und humanen Gesundheits- und Sozialpolitik, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um sterbenskranken Menschen ein würdiges Leben bis zuletzt zu ermöglichen.
450 Patientinnen und Patienten betreut.
Im Jahr 2012 haben fünf mobile Palliativteams 450 Patientinnen und Patienten betreut.
Im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung bemühen sich besonders ausgebildete Pflegekräfte, ÄrztInnen, SozialarbeiterInnen, TherapeutInnen und SeelsorgerInnen durch Schmerztherapie und psychische, soziale und pastorale Begleitung Leid zu lindern. Sie helfen den Angehörigen in der Zeit der Pflege und des Abschiednehmens. Außerdem werden ehrenamtliche Helfer vermittelt und Weiterbildungen in den Bereichen Hospizarbeit und Palliative Care geboten.
Die Mittel für die Neuorganisation der Hospiz- und Palliativbetreuung kommen aus dem Pflegefonds. Nach dem Pflegefondsgesetz stellt der Bund dem Land bis zum Jahr 2014 finanzielle Mittel für den Mehraufwand in genau definierten Bereichen der Langzeitpflege zur Verfügung.
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