Hilfe
Arbeiterkammer erstritt 9.384 Euro für Monteur
BEZIRK. Nicht nur eine falsche Einstufung, sondern auch fehlende Überstunden kosteten einen Monteur etliche tausend Euro. Mit Hilfe der Arbeiterkammer konnte er seine Ansprüche geltend machen und bekam letztlich 9.384 Euro überwiesen.
Probleme
Den Weg zur Arbeiterkammer fand der 37-Jährige aufgrund von Zweifel bei seiner Einstufung. Er war nicht als qualifizierter Facharbeiter in der Sicherheitsfirma entlohnt. Doch dazu ergaben sich noch weit mehr Probleme. Neben dem nicht ausbezahlten Taggeld kamen offen gebliebene Überstunden-Zuschläge zu Tage – und zwar eine ganze Menge. „Der Monteur leistete in zwei Jahren an die 370 Überstunden. Zwar durfte der Monteur Zeitausgleich nehmen, aber nur im Verhältnis 1:1. Das ist nicht zulässig. Zumindest 1:1,5 wäre ihm zugestanden“, erklärt AK-Jurist Heinzi-Erik Hobisch.
Dazu kam es auch zu Ruhezeitverletzungen. Es kam vor, dass er an die 19 Stunden pro Tag arbeitete. „Arbeitsbeginn war in der Regel um 7:30 Uhr, Arbeitsende selten vor 20:00 Uhr, einmal haben wir einen 19-Stunden Tag errechnet. Obwohl er erst um 2:00 Uhr aufgehört hatte, hat er tags darauf schon wieder um 7:30 Uhr die Arbeit aufgenommen“, schildert der AK-Experte.
Schon vor der Intervention von Seiten der Arbeiterkammer wurde der 37-Jährige gekündigt. Der Fall landete vor Gericht, wo AK-Jurist Hobisch 9.384 Euro brutto erstritt. „Ohne Verfallsfristen wäre es noch mehr gewesen. Leider war ein Teil der Ansprüche verjährt“, merkt Hobisch an.
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