Schwere Sachbeschädigung, Feuerwehrauto der FF Kalkgruben zerkratzt
KALKGRUBEN. Ein Feuerwehrfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Kalkgruben wurde in der Zeit von Samstag, 7. Juli bis Sonntag, 8. Juli 2018 von unbekannten Vandalen beschädigt. In dieser Zeit wurde ein in der Schulstraße in Kalkgruben abgestelltes Einsatzfahrzeug durch einen unbekannten Gegenstand der Lack zerkratzt. Die Schadenshöhe kann noch nicht genau beziffert werden.
Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt
Vandalismus und Sachbeschädigung sind in vielen Facetten wahrnehmbar: seien es Graffitis an Hausmauern, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrzeugen, eingeschlagene Fensterscheiben und zerkratzte sowie beschädigte Autos. Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Oft werden sie von Gruppen begangen. Nicht selten werden unter diesem Gruppenzwang Kinder und Jugendliche so zu einem unkontrolliertem kollektiven Verhalten verleitet. Häufig wird dies durch Konsum von Alkohol verstärkt.
Tipps der Kriminalprävention:
• Falls Sie jemanden beobachten, der öffentliche oder private Einrichtungen beschädigt, wählen Sie den Polizeinotruf 133.
• Bei unerlaubt angebrachten Graffitis handelt es sich um Sachbeschädigung. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
• Beleuchtung in Kombination mit Bewegungsmeldern oder auch Videoüberwachung kann Abhilfe schaffen.
• Zeigen Sie durch eigenes Verhalten wie mit öffentlichem und privatem Eigentum umgegangen werden soll.
• Klären Sie ihr Kind über die Folgen von Vandalismus auf – insbesondere darüber, dass es sich dabei um Straftaten handelt und diese dementsprechend verfolgt werden.
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