Schläge, Tritte im Bezirk Oberwart
Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Skandal-Freispruch

- Vom Gericht beauftragter Sachverständiger bestätigt: "Die Entstehung durch Schläge und Tritte kann die Verletzungen erklären". Das kleine Bild zeigt das inzwischen genesene Opfer.
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Einen Sturm der Entrüstung löste das Skandal-Urteil in einem „Gewalt gegen Ehefrau“-Prozess im Landesgericht Eisenstadt aus. Wie berichtet, wurde der wegen Körperverletzung bereits zweifach vorbestrafte Mann freigesprochen. Das lässt sich auch die Staatsanwaltschaft nicht gefallen und geht in Berufung.
EISENSTADT/BEZIRK OBERWART. „Wir haben gegen das Urteil schon Rechtsmittel angemeldet“, so Staatsanwältin Mag. Petra Bauer, Pressesprecherin der StA. Von Seiten des Opferanwalts, Mag. Dr. Gerhard Ederer, heißt es dazu: „Ich befürworte den Schritt, zumal meine Einbringung eines Rechtsmittels als Privatbeteiligtenvertreter eingeschränkt gewesen ist. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur das Rechtsmittel angemeldet hat, sondern auch ausführen wird!“ Damit ginge der Prozess in die nächste Instanz und das Oberlandesgericht Wien wäre am Zug.

- Rechtsanwalt Mag. Dr. Gerhard Ederer vertritt das Opfer.
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Bilder sprechen für sich
Dieses Urteil, das in der breiten Bevölkerung und ganz besonders in zahlreichen Frauenorganisationen für helle Empörung gesorgt hat, ließ auch das Opfer (40) aus dem Bezirk Oberwart am Rechtssystem zweifeln. „Ich wurde geschlagen!“, bekräftigte die Burgenländerin. „Laut meinem Noch-Ehemann bin ich für meine Verletzungen ja selber schuld. Weil ich gestürzt oder mit dem Kopf gegen ein Küchenkasterl gelaufen bin. Man möge sich meine Bilder ansehen, die bei der Polizei und im Gerichtsakt aufliegen. Da braucht es wohl keine weiteren Worte mehr!“

- Selbst hingefallen, beim Küchenkasterl angeschlagen...? Diese Bilder sagen mehr als tausend Worte.
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Im vom Gericht beauftragten Gutachten des Sachverständigen und Facharztes Dr. Rudolf Wehrl beleuchtete dieser insgesamt 8 Verletzungsvorfälle. Und kommt nach persönlicher Untersuchung der Frau sowie Studium von Spitalsberichten und Bildmaterial zu folgendem Ergebnis. Bei einem einzigen Ereignis ist die Verletzung theoretisch nur durch einen Sturz möglich. Bei allen weiteren Vorfällen sieht das allerdings ganz anders aus. Da schließt der Mediziner Gewalt zumindest nicht aus oder aber sieht den Auslöser der Verletzungen sogar explizit in Gewaltanwendung.
Schläge und Tritte laut Sachverständigen
Der Sachverständige verwendet dafür klare Formulierungen wie: „Durch einen einfachen Sturz zu Boden sind die Verletzungen nicht erklärbar.“ Oder: „... einfachen Sturz ... nicht erklärbar. Die Verletzungen können durch Schläge erklärt werden“. Beim Fall vom 18.7.2023 ist sogar zu lesen: „... einfachen Sturz ... nicht erklärbar. Die Entstehung durch Schläge und Tritte kann die Verletzungen erklären.“ In Anbetracht dessen stellt sich die nicht unbegründete Frage, warum das die Richterin anders wertete und den wegen Gewaltdelikten zweifach vorbestraften Mann „im Zweifel freisprach“. Für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.
Bezirk Oberwart / Skandalöser Freispruch bei Prozess um "Gewalt gegen Ehefrau"



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