Bezirk Oberwart
Unternehmer wegen Vergewaltigung und Blutschande angeklagt

- Vergewaltigung und Blutschande warf die Staatsanwältin dem angeklagten Unternehmer vor.
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Vergewaltigung und Blutschande warf die Staatsanwältin einem Südburgenländer vor, der sich vor einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt für „nicht schuldig“ erklärte. Weil die Behauptungen seiner Schwester an den Haaren herbeigezogen seien. In Wahrheit ginge es um Geld im Zusammenhang mit dem aufzuteilenden Erbe der Eltern.
BEZIRK OBERWART. Kryptisch zeigte sich die Anklägerin beim Eröffnungsplädoyer. Sprach sogar davon, dass es im Nordburgenland zu Übergriffen an beiden Schwestern des Mannes gekommen sein soll. Allerdings könne nur ein Sexualdelikt verhandelt werden, weil die anderen Vorwürfe bereits verjährt sind. Die Staatsanwältin führte weiters aus, dass es zwischen den Geschwistern eine sehr lange, intensive Familiengeschichte gibt. Die sie in ihrem Strafantrag, speziell für die Schöffen, als Einleitung angeführt hat, hier aber nicht näher erläutern möchte. Einziges Statement: „Ich habe den beiden Frauen bei ihren Einvernahmen geglaubt, was sie geschildert haben!“
Schwester leidet unter psychischen Folgen
Mit der Auflistung all dieser Fakten wollte die Anklägerin lediglich ein Gesamtbild schaffen, auch wenn die Punkte, weil sie bereits zu lange zurückliegen, nicht Gegenstand der Hauptverhandlung sein können. Wies zudem darauf hin, dass die gegenständliche Vergewaltigung und Blutschande bereits im Jahre 2009 passiert sei. Und zwar im Hause des Beschuldigten, bei dem das Opfer zu Besuch gewesen ist. Dieses Faktum kann deshalb noch angeklagt werden, weil die Schwester durch die sexuellen Übergriffe eine schwere Körperverletzung erlitten hat. Damit meinte die Staatsanwältin eine anhaltende, schwere, psychische Folgeerkrankung des Opfers.

- Der beschuldigte Südburgenländer ließ sich von zwei Anwälten verteidigen.
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Regungslos vernahm der 52-jährige südburgenländische Unternehmer, verheiratet, Vater eines Kindes, die Vorwürfe. Ehe einer seiner beiden Anwälte erklärte: „Mein Mandant wird sich für ‚nicht schuldig‘ erklären. Der Sachverhalt liegt 14 Jahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt gab es innerhalb der Familie ein gutes Verhältnis! Belegbar durch Fotos von Familienfesten in den Jahren 2011 und 2012. Solange die Eltern der drei Geschwister lebten, war alles intakt! Das änderte sich erst, als zuerst der Vater und kurz darauf die Mutter gestorben sind!“
Der Advokat führte dann aus, dass es im Zusammenhang mit der Aufteilung von zwei Verlassenschaften unter den Geschwistern zu einem Rechtsstreit gekommen ist. Im Zuge dieses Disputes habe das jetzige Opfer an den Angeklagten schriftlich eine Forderung von 250.000 Euro gestellt, mit dem Zusatz: „Wenn die Summe nicht bezahlt wird, dann gibt es eine Anzeige zu einem Sachverhalt aus dem Jahre 2009!“ Schließlich meinte der Verteidiger: „Mein Mandant hat natürlich nicht bezahlt und das Schreiben gar nicht ernst genommen. Ist ja alles unbegründet. Er weiß gar nicht, wann es zu dem sexuellen Vorfall hätte kommen können. Er kann sich die Vorwürfe seiner Schwester nicht erklären. Kann das alles nicht einordnen. Weil dieser Übergriff niemals stattgefunden hat!“
Kinder bei Vergewaltiger?
Der zweite Anwalt des Beschuldigten ergänzte mit: „Hätte es im Jahre 2009 tatsächlich eine Vergewaltigung gegeben, wäre wohl auszuschließen, dass es noch einige Jahre danach zu netten, gemeinsamen Familienfesten gekommen wäre! Außerdem hat die betreffende Schwester ihre Kinder beim Angeklagten gelassen. Welche Mutter würde ihre Kinder in die Obhut eines Vergewaltigers geben. Das passt alles nicht zusammen. Daher beantragen wir einen Freispruch!“
Die Anwältin des Missbrauchs-Opfers sah das natürlich ganz anders und sprach von einem „jahrelangen Martyrium“ mit schweren, psychischen Auswirkungen. Deshalb sei ihre Klientin auch in Therapie. Laut Bestätigung seit 1.9.2023. Insgesamt forderte sie ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro. Noch bevor Richterin Mag. Doris Halper-Praunias den Prozess fortführen konnte, gab sie dem überraschenden Antrag der Verteidigung auf „Ausschluss der Öffentlichkeit“ statt. Um einige Stunden hinter verschlossenen Türen weiterzuverhandeln. Ehe im Zuge weiterer Beweisanträge dieser kuriose Prozess vertagt wurde. Es gilt die Unschuldsvermutung.


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