Corona-Virus
Ausgangsbeschränkungen fallen mit 30. April
Gastronomische Betriebe dürfen ab 15. Mai öffnen - täglich bis 23 Uhr
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen
Schwimmbäder ab 29. Mai wieder geöffnet,
Tierparks sind bereits ab 15. Mai wieder für Gäste offen.
Überall muss Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden
Der Mund-Nasen-Schutz bleibt Teil unseres Alltags.
Unter der Öffnung ab 29. Mai fallen auch weitere touristische bzw. Freizeitanlagen wie z.B. Sehenswürdigkeiten.
Regelungen welche von 1. 5. bis 1. 6. gelten
.) Begräbnisse bis zu 30 Personen
.) Veranstaltungen mit bis zu maximal 10 Personen möglich
Die Gastronomie-Regeln
.) Maximal 4 erwachsene Personen dürfen an einem Tisch sitzen - inklusive ihrer zugehörigen Kinder
.) Gäste müssen sitzen: Zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, muss mindestens 1 Meter Abstand gehalten werden
.) Servicepersonal muss Mund-Nasen-Schutz tragen, Personal in Küche oder Lager müssen dies nicht
.) Tische sind in der Regel vorab zu reservieren
.) Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt
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