Teilzeitarbeit im Burgenland

Laut einer aktuellen Studie, erstellt im Auftrag von Frauenlandesrätin Verena Dunst, wissen viele Teilzeitbeschäftigte kaum über ihre arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche Bescheid. Um dem entgegen zu wirken, wurde heute, Donnerstag, eine neue Broschüre speziell für Teilzeitbeschäftigte präsentiert. Ein Viertel aller burgenländischen Beschäftigten arbeitet Teilzeit. 85 % dieser Teilzeitarbeit wird von Frauen getragen.

Im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint Teilzeitarbeit für viele Frauen eine optimale Lösung zu sein. „Dennoch ist es aus meiner Sicht wichtig, auch auf die Nachteile und Fallen im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit hinzuweisen. Diese Tatsache veranlasste mich Ende letzten Jahres, die Studie ,Teilzeitarbeit – Motive, Auswirkungen und Empfehlungen‘ bei der Burgenländischen Forschungsgesellschaft in Auftrag zu geben“, erklärt LRin Verena Dunst. Tatsache sei aber auch, dass in immer mehr Branchen fast ausschließlich Teilzeitstellen angeboten werden, um Kosten zu sparen, betont Arbeiterkammerpräsident Alfred Schreiner. Erst im August wurde in Wien der sogenannte „Strukturwandelbarometer“ der Bundesarbeiterkammer präsentiert. „Die vom IFES-Institut durchgeführte Studie zeigt, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse mittlerweile in der Wirtschaftswelt zum Alltag gehören. Aus unserer Erfahrung in der Beratung wissen wir, dass viele in Teilzeitjobs hängen, obwohl sie gerne Vollzeit arbeiten würden“, so Schreiner. Laut Statistik Austria wurden seit Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 zahlreiche Vollzeit- durch Teilzeitstellen ersetzt.

Auch die Studie zur Teilzeitarbeit brachte wichtige Erkenntnisse. So lag die allgemeine Teilzeitquote in Österreich (Männer und Frauen) im Jahr 2012 bei 25,7%. Das Burgenland liegt mit 23,9% unter diesem Österreichschnitt. „Die Studie belegt aber auch ganz klar, dass die Teilzeitbeschäftigung leider immer noch ein vorwiegend weibliches Phänomen ist“, so Dunst. Von den erwerbstätigen Frauen im Burgenland arbeiten nur 55,1% in Vollzeit, Männern arbeiten hingegen zu 94,1% in Vollzeit. Die Frauenteilzeitquote im Burgenland lag im letzten Jahr mit 44,9% genau im österreichischen Durchschnitt.

Information über Konsequenzen von Teilzeitarbeit wichtig
Umso wichtiger sei es, teilzeitarbeitende Frauen über die Konsequenzen von Teilzeit zu informieren, stellt die Landesrätin klar. „Es ist wichtig, zu wissen, welche Rechte, aber auch Nachteile man hat oder welche Möglichkeiten zur Aufstockung der Stunden bestehen um aus der Teilzeit herauszukommen. Die Hälfte der Teilzeit arbeitenden Frauen machen das nicht freiwillig.“ Und: „Teilzeitarbeit bedeutet weniger Einkommen und damit auch weniger Pension.“

Dunst: „Kinderbetreuung ein wichtiges Angebot für die Familien“
Wichtig im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit seien Kinderbetreuungsangebote, betont Dunst: „Angebote, die man annehmen kann, oder eben auch nicht. Klar ist aber auch, dass viele Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien auf Kinderbetreuungsangebote angewiesen sind, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Das gilt in besonderem Maß für Alleinerziehende und für Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen wollen“, betont Dunst. Die Wirtschaft fordere von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität ein. „Wenn man das will, muss man auch zur Kinderbetreuung stehen. Frauen brauchen dieses Angebot, um nach der Kinderpause wieder ins Berufsleben einzusteigen. Man darf auch nicht vergessen, dass die gesetzliche Behaltefrist nach zwei Jahren endet“, gibt Dunst zu bedenken.

In diese Kerbe schlägt auch AK-Präsident Alfred Schreiner: „Unabhängig vom aktuellen Strukturwandel der Arbeitswelt sowie den Auswirkungen der Wirtschaftskrise ist uns selbstverständlich bewusst, dass Teilzeitarbeit nach wie vor für viele die einzige Möglichkeit ist, Familie und Beruf zu verbinden“, so Schreiner. „Im Bereich der Kinderbetreuung wurde hier gerade im Burgenland in den letzten Jahren viel erreicht, ein weiterer Ausbau ist aber unerlässlich.“ Die Benachteiligung von Eltern erfolge oft bereits beim Wiedereinstieg mit Teilzeit in den Betrieb. Grundsätzlich gelte aber für Teilzeit ein Diskriminierungsverbot, das Benachteiligung bei der Bezahlung, bei der Weiterbildung, den Arbeitsbedingungen oder beim beruflichen Aufstieg umfasst, so der AK-Chef.

Es müssten Rahmenbedingungen für eine gerecht gestaltete und entlohnte Teilzeit geschaffen werden, betont Dunst.

Rechtsinformation für Teilzeitbeschäftigte
„Unabhängig davon, aus welchen Gründen Teilzeit gearbeitet wird, ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Die Erkenntnisse aus der Studie der burgenländischen Forschungsgesellschaft, erstellt im Auftrag von Landesrätin Verena Dunst, haben wir zum Anlass genommen, eine neue Broschüre speziell für Teilzeitbeschäftigte aufzulegen“, so Mag.a Gabi Tremmel, zuständig für das Referat für Frauenfragen in der AK Burgenland. Diese Broschüre bietet sehr kompakt eine erste Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zu Arbeitszeit, Mehrarbeit, Sonderzahlungen und Sozialversicherung.
„Eingeflossen sind in die Broschüre Erfahrungen sowohl aus dem Arbeits- als auch Sozialrechtsreferat der AK Burgenland. Bei arbeitsrechtlichen Beratungen werden häufig Fragen zum Einarbeiten von Feiertagen, zum Urlaubsanspruch oder auch zu Sonderzahlungen gestellt“, erklärt Tremmel. Im Sozialrecht gehe es sehr oft um das „böse Erwachen“, wenn vor allem Frauen, die über lange Jahre Teilzeit gearbeitet haben, ihre Pension antreten wollen.

Ganz neu in die Broschüre aufgenommen wurden Informationen zum Pendeln. Seit heuer können auch Teilzeitbeschäftigte ab vier Arbeitstagen pro Monat das große oder das kleine Pendlerpauschale geltend machen.

Erhältlich ist die Broschüre bei allen AK-Bezirksstellen, bei den BezirksrätInnen sowie im Frauenreferat des Landes und ist auch auf der Internetseite der Arbeiterklammer abrufbar.

http://media.arbeiterkammer.at/bgld/TeilzeitarbeitBroschuere.pdf

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