Kein Versteckspiel mehr
Frau und Kinder folgen Magomed nach Dagestan

Nasibat und ihre drei Töchter wollen sich nicht mehr verstecken und kehren nach Dagestan zurück. | Foto: Foto: privat
  • Nasibat und ihre drei Töchter wollen sich nicht mehr verstecken und kehren nach Dagestan zurück.
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  • hochgeladen von Hans Ebner

Nasibat Kamalova wird mit ihren 3 Töchtern freiwillig nach Dagestan zurückkehren.

Sie habe keine Kraft mehr, weiterhin in Österreich versteckt zu leben und auf eine positive Entscheidung zu warten und die Kinder vermissen den Vater: So begründet Nasibat ihre Entscheidung, nach Dagestan zu ihrem Mann Magomed Magomedov zurück zu kehren. Dazu kommt, dass es keine Garantie gibt, in Österreich ein humanitäres Aufenthaltsrecht erhalten. Sie hat daher die Rückkehrberatung der Caritas in Anspruch genommen und mit deren Hilfe einen Antrag auf freiwillige Ausreise gestellt. Dieser Antrag wurde vom BFA genehmigt und eine Rückkehrhilfe zugesichert.

Situation zu belastend

Nasibat hat Kontakt zu Magomed in Dagestan: „ Es geht ihm nicht gut. Er sehnt sich nach seiner Familie“, so die junge Frau. Die Mutter und ihre Töchter Salia, Alia und Safia sind seit 17. September untergetaucht, um einer Abschiebung zu entgehen. Die Kinder können seit diesem Zeitpunkt auch keine Schule mehr besuchen und ihre Freundinnen nicht mehr treffen. Nach der negativen Entscheidung des BVwG fehlt Nasibat die Energie, weiter auf eine positive Entscheidung über ein humanitäres Bleiberecht zu hoffen. Die belastende Situation für sie und die Kinder aber auch ihren Mann sei zu groß.

Gemeinsam mit den Töchtern wird sie vor ihrer Abreise nach Osttirol kommen, um sich zu verabschieden und die Ausreise vorzubereiten. „Vor allem möchte ich ‚Danke‘ sagen, bei allen Menschen, die uns geholfen haben. Es war eine schwierige Zeit, aber auch eine Zeit voller schöner Begegnungen“.

Die Vorgeschichte

Magomed wurde am 17.9.2018 verhaftet und am 25. September abgeschoben. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Entscheidung über den Antrag auf ein humanitäres Aufenthaltsrecht für die Familie Magomedov. Nasibat und die drei Kinder sollten am 25. ebenfalls abgeschoben werden. Ende November wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht der Antrag auf ein humanitäres Bleiberecht für die Familie abgelehnt. Es gibt die Möglichkeit dagegen eine außerordentliche Revision bzw. einen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof einzubringen

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