„Glasfaser-Scheck“
Land Tirol fördert Breitbandanschluss

Je nach Variante kann bis zu 1000 Euro Förderung für einen Breitbandanschluss gerechnet werden. | Foto: Stadt Lienz/Brunner Images
  • Je nach Variante kann bis zu 1000 Euro Förderung für einen Breitbandanschluss gerechnet werden.
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Um Privatpersonen einen modernen Glasfaseranschluss von der Grundstücksgrenze bis in die jeweiligen Wohnbereiche zu ermöglichen, beschloss das Land Tirol, rückwirkend mit 11. März 2020, bis Ende des Jahres eine neue Anschlussförderung.

LIENZ. Bereits über 180 Gemeinden in Tirol sind sich der Bedeutung der Glasfaserinfrastruktur bewusst, sehen sie gleichwertig mit Gemeindeinfrastrukturen wie Wasser, Energie und Verkehr. Sie bauen ein LWL-Netz in Gemeindeeigentum aus, stellen die Infrastruktur den Providern gegen Entgelt zur Verfügung und gewährleisten damit eine Breitbandversorgung im Gemeindegebiet.

"Regionet"

Die Osttiroler Gemeinden sind dabei mit der Umsetzung des Infrastrukturprojektes „Regionet“ Vorbild für viele ländliche Räume. Gerade jetzt in Zeiten von „Home-Office“ und „Home-Schooling“ ist es notwendig, den Haushalten der Region die bestmögliche Kommunikationstechnologie, Glasfaser, direkt bereitzustellen.
Die Gemeinden des Zukunftsraumes Lienzer Talboden haben bereits 2015 mit der Errichtung der ultraschnellen Kommunikationsleitungen begonnen. 4.800 Objekte sind derzeit im Talboden mit Glasfaserkabel versorgt. Alleine die Hauptleitungen (Backbones) von der Kärntner Grenze zu den Gemeinden und zu den Übergabestellen im Pustertal und Iseltal sind 105 km lang. Die installierte Gesamtfaserlänge umfasst dabei stolze 3.650.000 Meter.

Glasfaser Scheck

Um den Bürgerinnen und Bürgern rasch einen modernen Glasfaseranschluss auf den „letzten Metern“ von der Grundstücksgrenze direkt in die Häuser und Wohnungen zu ermöglichen hat das Land Tirol rückwirkend mit 11. März 2020 vorerst bis Ende des Jahres eine neue Anschlussförderung, einen „Glasfaser-Scheck“ für Privatpersonen (Eigentümer und Mieter) geschaffen.
Gefördert wird die Herstellung von Glasfaseranschlüssen. Dies umfasst insbesondere Grabungsleistungen sowie passive Komponenten zur Erschließung von bestehenden Gebäuden mittels Glasfaser sowie notwendige Verkabelungen im Gebäude (In-House-Verkabelung in Glasfasertechnologie bis zur Wohnungsanschlussdose). Die Verkabelung von der Wohnungsanschlussdose in die einzelnen Räume der Wohnung sind von der Förderung nicht umfasst. Die Förderung gibt es in zwei Varianten und wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Bei bei bestehender Leerverrohrung wird der Glasfaseranschluss mit 300 Euro gefördert. Bei Variante 2 werden für einen Glasfaseranschluss, wenn zusätzlich Grabungsarbeiten für eine Verlegung von Leerrohren zum Gebäude notwendig sind 1000 Euro vergeben.
Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es hier

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