Parkflächen für Fahrgemeinschaften
Lienz weist 50 Parkflächen dafür aus

Das System soll ein Anreiz sein, um platzsparender, kostengünstiger und umweltschonender zu agieren. | Foto: Stadt Lienz/Brunner Images
  • Das System soll ein Anreiz sein, um platzsparender, kostengünstiger und umweltschonender zu agieren.
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Um das Verkehrsaufkommen in der Sonnenstadt zu drosseln und Pendlern eine kostengünstige Alternative zu bieten, stellt Lienz potenziellen Fahrgemeinschaften Parkplätze zur Verfügung.

LIENZ. Einen zusätzlichen Anreiz, um verkehrsbedingt platzsparender, kostengünstiger und umweltschonender zu agieren, verfolgen die Verantwortlichen der Stadtgemeinde Lienz. „Wir bieten auf dem Areal der Park&Ride-Anlage des Mobilitätszentrum Lienz 50 Dauerparkplätze für Pendler an, die vorrangig an Fahrgemeinschaften vergeben werden“, erklärt Bürgermeisterin Elisabeth Blanik.
Der Kaufpreis für die Dauerparkkarte beträgt 150 Euro und berechtigt zwei Fahrzeughalter, deren Kennzeichen auf der Parkkarte vermerkt wurden, ihre Autos in einem Zeitraum von sechs Monaten dort abwechselnd abzustellen.

First come - first serve

Die Ausgabe der Parkkarten für Fahrgemeinschaften erfolgt nach dem Prinzip „first come – first serve“ im Bürgerservicebüro der Stadtgemeinde Lienz, wobei jedoch folgende Vergabekriterien erfüllt sein müssen: der Arbeitsplatz muss sich in Lienz befinden (Nachweis durch Arbeitsstättenbestätigung), der Hauptwohnsitz außerhalb von Lienz liegen (Nachweis durch Wohnsitzbestätigung), die Teilnehmer der Fahrgemeinschaften müssen Zulassungsinhaber der Fahrzeuge sein (Vorlage der Kfz-Zulassung) und es können nur zwei Teilnehmer bei Fahrgemeinschaften (zwei Kennzeichen pro Parkkarte) angegeben werden.

Anreiz für Fahrgemeinschaften

„Dieses Angebot soll zum einen das Verkehrsaufkommen drosseln, zum anderen Pendler dazu animieren, Fahrgemeinschaften zu bilden“, betont Blanik, die davon überzeugt ist, dass es in Anbetracht der hohen Spritpreise sinnvoll ist, Fahrt- und Parkkosten zu teilen, indem man sich beim Bereitstellen der Autos abwechselt. Zusätzlich reduzieren Fahrgemeinschaften den Parkplatzbedarf.
Sollte das Kontingent der 50 Parkflächen für Fahrgemeinschaften nicht zur Gänze ausgeschöpft werden, können die restlichen verfügbaren Parkplätze auch von Einzelpersonen genutzt werden. „Beginnend mit Montag, 3. Juli, bis zum Stichtag am Montag, 31. Juli, werden jedoch jene Anfragen bevorzugt behandelt, die eine Fahrgemeinschaft vorweisen können“, so die Bürgermeisterin.

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