ÖGB Tipp
Wenn man im Urlaub krank wird

ÖGB-Regionalvorsitzender Martin Strasser | Foto: ÖGB Lienz
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Egal ob Grippewelle, Corona-Infektion oder Erkältung – eine Erkrankung während der Weihnachtsferien ist besonders unangenehm. Statt ausgiebig zu relaxen, muss das Bett gehütet werden – eine Erkrankung macht der Auszeit einen gehörigen Strich durch die Rechnung.

OSTTIROL. Wer krank ist, sollte zum Arzt oder einer Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können. Bis Ende Februar 2022 ist auch eine telefonische Krankmeldung beim Arzt möglich“, informiert ÖGB-Regionalvorsitzender Martin Strasser und weiter: „Das macht auch im Urlaub Sinn. Denn wenn jemand länger als drei Tage krank ist, dann werden Urlaubstage nicht abgezogen.“

In welcher Form der Arbeitgeber informiert werden muss, ist übrigens nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften. Man kann dem Arbeitgeber auch per WhatsApp, SMS oder E-Mail mitteilen, dass man krank ist. Eine schriftliche Mitteilung hat auf jeden Fall den Vorteil, dass man im Zweifel leichter beweisen kann, dass man sich beim Arbeitgeber gemeldet hat. Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten, viele Betriebe haben jedoch eigene Regelungen, an wen bzw. wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat – etwa an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung“, informiert Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth. Unerlässlich ist zudem die Krankenstandbestätigung. Sobald man wieder zu arbeiten beginnt, ist sie unaufgefordert vorzulegen.

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