Am Sonntag „koa Ruah“

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ÖGB fordert Recht der Handelsangestellten auf den freien Sonntag

Mit der Aktion „Am Sonntag da bleibt zua, weil da woll‘n ma unser Ruah“ wies der ÖGB darauf hin, dass Handelsangestellte an Sonntagen arbeiten müssen.

BEZIRK (niko). „Leider gibt’s im Handel immer wieder Sonderregelungen, die Beschäftigte zum Arbeiten zwingen. Sonntagsarbeit muss aber eine Ausnahme bleiben“, so der GPA-Wirtschaftsbereichsvorsitzende im Handel, Otto Leist.

Die Probleme rund um die Sonntagsarbeit im Handel fangen laut Leist bei der schlechten Bezahlung an, wobei rechtliche Zuschläge und Überstunden oftmals den Beschäftigten vorenthalten würden, setzen sich über schlechte Verkehrsanbindungen beim Arbeitsweg bis zu fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten fort. „Dabei ist das Ganze vor allem ein weibliches Problem; betroffen sind vielfach Teilzeit-/Minderbeschäftigte und Wiedereinsteigerinnen, die dazu in Zwangssituationen sind und gar nicht Nein zur Sonntagsarbeit sagen können“, so Leist.

Seit 1997 gab es eine „schleichende Liberalisierung bei der Sonntagsöffnung. „Dabei wurde die Arbeit im Handel nicht weniger, es gibt in dieser Branche heute aber mehr Teilzeitbeschäftigte und weniger Vollarbeitsäquivalente.“ Dabei würde der Sonntag gar nicht mehr Umsätze, sondern lediglich Umsatzverschiebungen zwischen den Tagen bringen. „Die Handelsketten schaukeln sich gegenseitig auf. Dabei war die Liberalisierung ursprünglich eigentlich nur für touristisch relevante Sparten (Sportgeschäfte etc.) gedacht, „und heute haben fast alle offen“, so ÖGB-Regionalvorsitzender Hubert Scheiber.

Robert Mayrhofer (GPA-DJP-Regionalsekretär) will kein „Verhinderer“ sein, pocht aber auf Korrektheit bei den Zulagen-Abrechnungen gegenüber den Beschäftigten. „Und es darf einfach keine weitere Ausdehnung der Öffnungszeiten mehr geben.“

Die Gewerkschaft appelliert an die Bevölkerung, an den Wochentagen einkaufen zu gehen und nicht an Feiertagen.

Derzeit dürfen 171 Tiroler „Saison“-Orte – im Bezirk Lienz 15 Gemeinden öffnen (Amlach, Außervillgraten, Hopfgarten i. D., Innervillgraten, Iselsberg-Stronach, Kals, Kartitsch, Matrei, Obertilliach, Prägraten, St. Jakob i. D., St. Veit, Sillian, Tristach, Virgen ), in 22 „tourismusintensiven“ Orten dürfen auch Arbeitnehmer in den Geschäften stehen (im Bezirk keine Gemeinde).

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