ÖGB Lienz
"General-KV ermöglicht Maskenpause"

ÖGB-Vorsitzender Tirol Philip Wohlgemuth (li.) und ÖGB-Regionalvorsitzender Willi Lackner | Foto: ÖGB Tirol
  • ÖGB-Vorsitzender Tirol Philip Wohlgemuth (li.) und ÖGB-Regionalvorsitzender Willi Lackner
  • Foto: ÖGB Tirol
  • hochgeladen von Claudia Scheiber

Auch die Rahmenbedingungen für regelmäßiges Testen in Betrieben wurde im kürzlich beschlossenen General-Kollektivvertrag geregelt.

„Jeder, der über einen längeren Zeitraum eine Maske trägt, weiß, wie anstrengend das ist und wie notwendig die Möglichkeit zum Durchatmen zwischendurch ist. Mit dem General-Kollektivvertrag wird endlich die Maskenpause für die Beschäftigten ermöglicht. ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist nach 3 Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen“, erklärt ÖGB-Regionalvorsitzender Willi Lackner die neue Regelung.

Betriebliche Testmöglichkeiten

Der von den Sozialpartnern ÖGB, AK, WK und von der Industriellenvereinigung vor kurzem beschlossene General-Kollektivvertrag, der für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt, klärt wichtige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Unter anderem werden auch betriebliche Testmöglichkeiten geschaffen.
„Ziel ist, dass das betriebliche und gesellschaftliche Leben so bald wie möglich wiederhergestellt wird. Regelmäßiges Testen in den Betrieben leistet dabei einen wesentlichen Beitrag. Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sollen während der Arbeitszeit und unter Fortzahlung des Entgelts stattfinden“, ergänzt Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth und erklärt weiter: „Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit. Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung. Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen. ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie aufgrund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.“

Weitere Lokalnachrichten aus Osttirol

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:
Die wichtigsten News direkt auf dein Handy.  | Foto: MeinBezirk Tirol
4

Service
Die Nachrichten des Tages im WhatsApp Kanal "MeinBezirk Tirol"

MeinBezirk Tirol ist auf WhatsApp! Abonniere unseren Kanal MeinBezirk Tirol und erhalte die News aus deiner Region direkt aufs Handy. TIROL. Ab sofort kannst du dich direkt über WhatsApp mit uns verbinden, um die neuesten Nachrichten, Geschichten und Updates aus Tirol zu erhalten. Egal, ob es um lokale Ereignisse, wichtige Ankündigungen oder inspirierende Geschichten geht - wir bringen sie direkt auf dein Handy! Um unserem WhatsApp-Kanal beizutreten, musst du nur folgende Schritte ausführen: ...

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.