ÖGB Lienz
"General-KV ermöglicht Maskenpause"

- ÖGB-Vorsitzender Tirol Philip Wohlgemuth (li.) und ÖGB-Regionalvorsitzender Willi Lackner
- Foto: ÖGB Tirol
- hochgeladen von Claudia Scheiber
Auch die Rahmenbedingungen für regelmäßiges Testen in Betrieben wurde im kürzlich beschlossenen General-Kollektivvertrag geregelt.
„Jeder, der über einen längeren Zeitraum eine Maske trägt, weiß, wie anstrengend das ist und wie notwendig die Möglichkeit zum Durchatmen zwischendurch ist. Mit dem General-Kollektivvertrag wird endlich die Maskenpause für die Beschäftigten ermöglicht. ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist nach 3 Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen“, erklärt ÖGB-Regionalvorsitzender Willi Lackner die neue Regelung.
Betriebliche Testmöglichkeiten
Der von den Sozialpartnern ÖGB, AK, WK und von der Industriellenvereinigung vor kurzem beschlossene General-Kollektivvertrag, der für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt, klärt wichtige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Unter anderem werden auch betriebliche Testmöglichkeiten geschaffen.
„Ziel ist, dass das betriebliche und gesellschaftliche Leben so bald wie möglich wiederhergestellt wird. Regelmäßiges Testen in den Betrieben leistet dabei einen wesentlichen Beitrag. Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sollen während der Arbeitszeit und unter Fortzahlung des Entgelts stattfinden“, ergänzt Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth und erklärt weiter: „Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit. Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung. Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen. ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie aufgrund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.“
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