11.Oktober: (Sozial-) DemokratInnen wehrt Euch!

Bereits 2010, sogar noch vor den letzten Wienwahlen, hatte die Wiener SPÖ bereits die Wiener Stadtverfassung gebrochen.

Solches und ähnliches, antidemokratisches Verhalten wurde danach, meist gemeinsam mit den Wiener Grünen, über die gesamte Regierungsperiode fortgesetzt.

Auch daran sollte man bei den morgigen Wahlen denken.

Der Absatz (2) des § 112a der Wiener Stadtverfassung – WStV besagt:

Die Wahlen der Organe der Gemeinde, Gemeindeabgaben, Entgelte (Tarife), Personal- und behördliche Angelegenheiten sowie Maßnahmen, durch die in verfassungsgesetzlich geschützte Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen würde, können nicht Gegenstand einer Volksbefragung sein.

Dennoch wurde durch die Wiener SPÖ 2010 eine Volksbefragung initiiert, deren dritte Frage lautete:

„Soll in Wien eine Citymaut eingeführt werden?"

Ein noch eindeutigerer und klarerer Bruch der Stadtverfassung ist in diesem Zusammenhang wohl kaum vorstellbar.

2012 wurde dann die Einführung neuer Kurzparkzonen für die westlichen Bezirke außerhalb des Gürtels beschlossen, und die Bezirke gedrängt, entsprechende Anträge an die Stadtverwaltung zu übermitteln. Der Bevölkerung wurde nur in nicht von der SPÖ geführten Bezirken eine Mitsprache gewährt, was beweist, dass dies rechtlich sehr wohl möglich war. In diesen Bezirken haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Einführung flächendeckender Kurzparkzonen, in einem Bezirk sogar wiederholt, deutlich abgelehnt. Nur den SPÖ Bezirksvorstehungen waren die Interessen der Rathaus-Koalition wichtiger als jene ihrer Bezirksbevölkerungen.

Dagegen regte sich erheblicher Widerstand, und trotz vieler, nicht anerkannter Unterschriften verlangten schließlich 106.792 Wienerinnen und Wiener mit ihrer gültigen Unterschrift (und damit ganz erheblich mehr, als die laut Verfassung notwendigen 57.266) eine Volksbefragung mit der Fragestellung:

„Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?“

Ausgerechnet die nach wie vor von der SPÖ geführte Stadt Wien aber verweigerte eine solche Befragung, da sie dem oben angeführten Paragraph der Wiener Stadtverfassung widerspräche! Eine mit Parteigängern besetzte Berufungsinstanz bestätigte die Verweigerung.

Nun ist die Frage nach Einführung einer Citymaut ja ziemlich eindeutig eine solche, welche Gemeindeabgaben betrifft, jene nach der Einführung von Kurzparkzonen jedoch nicht, oder bestenfalls mittelbar. Immerhin ist ja überhaupt nicht gesagt, dass Kurzparkzonen immer gebührenpflichtig sein müssen, sie können genauso gut gratis sein, und eben nur die erlaubte Parkdauer betreffen. Tatsächlich wurden für diese neuen Kurzparkzonen letztendlich ja auch ganz andere Geltungszeiten, eine andere, erlaubte Parkdauer, sowie vor allem auch andere Tarife, als sonst üblich, für die dort notwendigen Parkpickerln festgesetzt. Aber nehmen wir für einen Moment ruhig an, die von der Bevölkerung verlangte Befragung hätte tatsächlich der Stadtverfassung widersprochen. Dann gibt es da aber auch noch den § 104, Absatz (1) der Wiener Stadtverfassung, welcher lautet:

Die Bezirksvertretung hat das Recht, Anträge an andere Organe der öffentlichen Verwaltung im Inland in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde zu beschließen, die das Interesse des Bezirkes berühren. Angelegenheiten der Gesetzgebung, der Gemeindeabgaben, Entgelte und Tarife sowie Personalangelegenheiten können nicht Gegenstand von Anträgen sein.

Für Anträge der Bezirke gelten demnach die selben Einschränkungen wie für Volksbefragungen. Dennoch wurden die entsprechenden Bezirksanträge angenommen und die neuen Kurzparkzonen umgesetzt.

Die Verfassung wurde daher entweder durch die Verweigerung der verlangten Volksbefragung gebrochen (weil diese Frage eben nicht unmittelbar Gemeindeabgaben betrifft), oder aber durch die Annahme und Umsetzung der entsprechenden Bezirksanträge (wenn diese Frage eben doch unmittelbar Gemeindeabgaben betrifft), und die aufgrund dieser Anträge erfolgte Einführung neuer Kurzparkzonen.

Mit der ersten Frage bei der dann 2013 schließlich doch durchgeführten Volksbefragung (einer "Ja oder Ja?-Frage"):

„Wie soll die Parkplatzsituation und Lebensqualität für Bezirksbewohner/innen verbessert werden?
- Es sollen für jeden Wiener Bezirk Parkraumregelungen eingeführt werden.
- Es soll Lösungen für einzelne Bezirke geben (mit Berücksichtigung der Interessen der Nachbarbezirke).“

wurde dann auch noch die wahlberechtigte Wiener Bevölkerung, was dieses Thema betrifft, geradezu verhöhnt. Man erreichte mit ihr die höchste, jemals erreichte Zahl ungültiger Antworten. Viele Wienerinnen und Wiener hatten da offensichtlich dazugeschrieben, was sie von einer derartigen Verspottung halten.

Auf die skandalösen Vorgänge rund um die manipulierte "Befragung" zum Thema Mariahilfer-Straßensperre soll hier gar nicht mehr näher eingegangen werden, dazu nur soviel: die damit knapp erreichte, von den Regierungsparteien offenbar gewünschte "Zustimmung" zum Umbau wurde sofort und in Rekordzeit umgesetzt, die sogar mit höherer Zustimmung geforderten, aber seitens der Stadtregierung offensichtlich weniger gewünschten "mehr Querungsmöglichkeiten" gibt es bis heute nicht.

Überhaupt hat sich seit 2010 in Wien eine pseudo-demokratische Unkultur eingebürgert, mit welcher bei der Bevölkerung der Eindruck von Mitsprachemöglichkeiten erweckt werden soll, welche in Wahrheit überhaupt nicht gegeben sind. Das war so bei der sogenannten, und zu Recht bald wieder in der Versenkung verschwundenen "Wien-Charta", bei der Mariahilfer Straße, und das ist so bei vielen, vielen Grätzel-Fragen, wo die herrschenden Parteien bei den Anrainern den Anschein erwecken, mitreden zu können, während es sich in Wahrheit lediglich um "Informationsveranstaltungen" handelt, mit welchen längst getroffene Entscheidungen "verkauft" werden.

Den Gipfel der Perfidie aber bildete im heurigen Frühjahr jene Art und Weise, mit welcher die Wiener SPÖ mithilfe eines übergelaufenen Grün-Mandatars im Wiener Landtag und Gemeinderat einen demokratischen Beschluss verhinderte. Jenen Beschluss nämlich, mit welchem die Vertreter einer (nach wie vor) Mehrheit (!) von abgegebenen Wählerstimmen eine Wahlrechtsreform und damit ein demokratischeres Wahlrecht herbeiführen wollten. Das war die endgültige Bankrotterklärung der Wiener Sozial-"demokratie".

Daher morgen, am 11. Oktober:

Für ein demokratisches Wien!

Keine Stimme für rot/grünen Verfassungsbruch und Demokratieabbau!

Die antidemokratische, rot-grüne Rathauskoalition und Bezirksvertretung abwählen!

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