Parkpickerl: Penzinger streitet vor Gericht um Gleichbehandlung
Penzinger bekommt kein Parkpickerl bei der Stadthalle. Jetzt geht er zum Verwaltungsgerichtshof.
PENZING. Boontawee Suttasom pendelt aufgrund seiner Arbeit tagtäglich in den Nachbarbezirk. Vor über eineinhalb Jahren beantragte er für seinen Wohnbezirk Penzing und für Rudolfsheim inklusive der Stadthalle das Parkpickerl. Für das Stadthallen-Grätzel wurde sein Antrag abgelehnt. Für Suttasom unverständlich: "Die Bewohner dieses Bereiches haben nämlich die Erlaubnis, auch an meinem Wohnort zu parken."
Falsches Grätzel
Die Rechtsabteilung der MA 65 begründet: "Da der Antragsteller nicht in diesem gesetzlich definierten Gebiet wohnt, konnte keine Ausnahme bewilligt werden." Nun will er vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen den Berufungsbescheid Einspruch erheben.
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