150 Millionen Euro mehr für Pendler

Max Oberleitner, Bezirksobmann und Bundesservicereferent des ÖAAB, freut sich über mehr Geld für Pendler.
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  • hochgeladen von Ulrike Plank

BEZIRK (ulo). "Vor 25 Jahren wurde die Pendlerpauschale eingeführt und jetzt gibt es das größte Reformpaket seit damals. 150 Millionen Euro mehr gibt es ab 2013 für die Pendler. Finanziert wird das großteils aus den gestiegenen Einnahmen der Mineralölsteuer", erklärt ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner, der als Servicereferent der ÖAAB-Bundesleitung bei den Verhandlungen mit dabei war.
Das bisherige System der kleinen und großen Pendlerpauschale mit Freibeträgen wird beibehalten. "Jedoch werden die Anspruchsvoraussetzungen und Zumutbarkeitsbestimmungen für die Benützung von Öffis verbessert und viele Ungerechtigkeiten beseitigt", so Oberleitner. Künftig erhalten auch Teilzeitkräfte und Wochenpendler aliquote Ansprüche. Bisher musste man mindestens elf Mal pro Monat zu seinem Arbeitsplatz pendeln, um Pendlerpauschale zu erhalten. Künftig gibt es bereits für einen Pendeltag pro Woche ein Drittel, für zwei Arbeitstage pro Woche zwei Drittel und ab elf Arbeitstagen pro Monat die volle Pauschale. Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, bekommen ab 2013 keine Pendlerpauschale mehr.

Eine weitere Neuerung ist, dass alle Pauschalbezieher einmal im Jahr zusätzlich einen Pendlereuro pro Kilometer Arbeitsweg als Absetzbetrag erhalten. Unabhängig davon, ob Öffis zumutbar oder unzumutbar sind. Teilzeit- und Wochenpendler erhalte aliquote Ansprüche.

Für Kleinverdiener, die keine Lohnsteuer zahlen, wird der Pendlerzuschlag von 141 auf 290 Euro angehoben. Zusammen mit der Negativsteuer in der Höhe von 110 Euro erhalten Personen, die weniger als 1200 Euro brutto verdienen somit bis zu 400 Euro Steuergutschrift. Als zusätzliche Maßnahme wird der Pendlerzuschlag auch für Einkommen mit niedriger Lohnsteuer eingeschliffen, damit es zu keinen steuerlichen Nachteilen kommt.

2013 können Betriebe all ihren Mitarbeitern, nicht nur Pendlern, freiwillig ein Job-Ticket gratis zur Verfügung stellen. Diese Jahresnetzkarte, egal für welche Strecke, ist steuerfrei.

Beispiele für die neuen Regelungen - Quelle: Max Oberleitner

Beispiel 1) Teilzeitkraft, arbeitet an 2 Tagen in der Woche:
Diese Mutter mit minderjährigen Kindern hat einen Arbeitsweg (Wohn- zur Arbeitsstätte) von 25km und verdient 770 Euro brutto im Monat.
→ bisher 0 Anspruch (weil Mindestvoraussetzung von 11 Pendlertagen nicht erfüllt wurde)
→ künftig 290 Euro mehr pro Jahr (durch Anspruch auf Pendlerzuschlag)

Beispiel 2) Arbeitnehmer/in mit täglichem Arbeitsweg von 58 km:
Egal ob Öffis zumutbar sind oder nicht, in jedem Fall gebührt der Pendlereuro in der Höhe von 2 Euro pro km Arbeitsweg
→ künftig 116 Euro mehr pro Jahr (zusätzlich zur Pendlerpauschale)
→ Ein Fernpendler mit 90 km Arbeitsweg erhält 180 Pendlereuro.

Beispiel 3) Wochenpendler/in hat Zweitwohnsitz am Arbeitsort:
Die Entfernung Hauptwohnsitz - Arbeitsstätte beträgt 120 km
→ bisher 0 Anspruch
→ künftig 1.224 Euro große Pendlerpauschale od. 672 Euro kleine Pauschale
je nach Zumutbarkeit von Öffis
→ und 80 Euro zusätzlich durch den Pendlereuro (1/3 von 240)

Beispiel 4) Teilzeitkraft mit 1.220 Euro brutto im Monat
Arbeitnehmerin arbeitet an 3-4 Tagen in der Woche und pendelt 40 km zur Arbeit
→ bisher nur 76,53 Euro Lohnsteuer retour (kein Anspruch auf Negativsteuer)
→ künftig 290 Euro Pendlerausgleichsbetrag
und 80 Euro zusätzlich durch Pendlereuro

Beispiel 4) Kleinverdiener ohne Lohnsteuer
Arbeitnehmer/in verdient 1.070 Euro brutto und pendelt dreimal pro Woche 30 km zur Arbeit.
→ bisher 251 Euro (15% der SV-Beiträge als Negativsteuer)
→ künftig 400 Euro (18% der SV-Beiträge als Negativsteuer, höhere Pendlerzuschlag)

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