Achtung Brautpaare - BH Gmunden kriminalisiert Hochzeitsbräuche

Krachmachen am frühen Morgen, hupende Alarm blinkende Autokonvois mit angebundenen Blechdosen, illegale Straßensperren, nicht angemeldete Zusammenrottungen, Entführung von Menschen, laute Blasmusik auf nächtlicher Straße und Freudenfeuerwerke – das gilt im Allgemeinen als Verbrechen oder Vergehen – aber nicht im Rahmen von Hochzeiten, wo dies alles zum üblichen Brauchtum zählt und als solches toleriert wird. Nicht so im Bezirk Gmunden – hier gilt Brauchtum als schwerer Verstoß gegen engstirnig ausgelegte Gesetze.

Bei einer großen Hochzeitsfeier in Neukirchen im August 2014 hatte der Vater des Bräutigams als krönenden Abschluss der Feier ein ganze 45 Sekunden dauerndes Feuerwerk mit vorwiegend optischen Effekten gezündet. Gestört war davon eine rund 100m entfernt wohnende Anrainerin, die wegen Ruhestörung Anzeige erstattete. Der erhebende Polizeibeamte bestätigte zwar, dass ein Minifeuerwerk durchaus Brauch sei, die BH Gmunden wollte jedoch unbedingt eine Straftat sehen – nicht wegen Ruhestörung sondern wegen Verstoßes gegen das Pyrotechnikgesetz, der gar nicht angezeigt worden war. Widersprüchliche Begründung von Frau Loidl von der BH Gmunden am Telefon: „Ein Feuerwerk ist entschieden kein Brauchtum. Heute wollen ja schon alle bei Hochzeiten und Geburtstagen ein Feuerwerk haben.“ Auch eine straffreie Abmahnung lehnte Frau Loidl ab, weil ein 45 Sekunden-Feuerwerk einen „schwerer Verstoß“ darstelle.

Nach mehr als einem Jahr Aktenlauf und Einvernahmen in Altmünster, Gmunden, Linz und Perg wurde endlich im Oktober 2015 von der BH Perg das Verfahren eingestellt. Eine ganze Hochzeitsgesellschaft konnte bezeugen, dass der angebliche Übeltäter zur behaupteten Zeit im Hochzeitssaal anwesend war. Wieviel Steuergeld in diesem heiteren Bezirksgericht verbraten wurde, möchte man gar nicht nachrechnen.

Wer in Altmünster heiraten möchte, möge allerdings künftig gut überlegen, welchen Bräuchen nachgegangen werden soll, ohne Strafen der BH Gmunden zu riskieren. Kleiner Trost: Gasböller sind zwar viel lauter und nicht so schön wie Feuerwerksbatterien, unterliegen aber nicht dem Pyrotechnikgesetz.

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