Bei Wiedereinstieg und in Karenz einiges beachten
SCHWERTBERG, RIED. Die Schwertberger ÖVP-Frauen luden am 16. Mai alle Mütter der Gemeinde, die im Jahr 2011 ein Kind zur Welt brachten, zu einem Info-Frühstück mit Max Oberleitner. Der ÖAAB-Bundesservicereferent beriet die Frauen darüber, was sie in der Karenz und beim beruflichen Wiedereinstieg beachten sollten. Probleme gibt es laut Oberleitner bei den Zuverdienstgrenzen. Nächstes Mütterfrühstück: Am Freitag, 1. Juni, um 9 Uhr in der Musikschule in Ried.
Zuverdienstgrenzen-Infos von Max Oberleitner:
Wiedereinsteiger/innen sollten bedenken, dass ab einem monatlichen Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze ( 376,26 Euro) der Karenzanspruch und ab einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von 6.000 Euro der Alleinverdienerabsetzbetrag verloren geht. Beim pauschalierten Kinderbetreuungsgeld muss man darauf achten, dass die propagierte Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro nur bei einem ganzjährigen Kinderbetreuungsgeldbezug gilt. Endet der KBG-Bezug unter dem Jahr beispielsweise im März, so ist die Zuverdienstgrenze dementsprechend zu kürzen. Einfachste Faustregel: 1049 Euro steuerpflichtiges Einkommen im Monat sind immer erlaubt. Wer diese Grenze überschreitet, darf nicht mehr als 60 Prozent des ursprünglichen Einkommens vorm Mutterschutz verdienen.
Für Bezieherinnen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes gilt seit 2012 eine jährliche Zuverdienstgrenze von 6.100 Euro. Alle Zuverdienstgrenzen sind nur im Durchschnitt einzuhalten – d.h. für einzelne Monate gibt es keine speziellen Auflagen.
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