Ried/Riedmark
Flurbrand beim "Teufelsblick" in Hartl

Foto: FF Altaist-Hartl
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Dass zurzeit erhöhte Waldbrandgefahr besteht, bestätigte sich in Hartl bei einem Flurbrand bei der Teufelskanzel in Ried/Riedmark.

RIED/RIEDMARK. Am Vormittag des 18. April wurden die Freiwilligen Feuerwehren Altaist-Hartl und Obenberg zu einem Flurbrand bei der Aussichtsplattform „Teufelsblick“ in Hartl alarmiert. Bei der Ersterkundung stellte sich heraus, dass es sich um einen Glimmbrand unterhalb der Plattform handelte. "Anfangs bekämpften wir den Brand mit Kübelspritze und Feuerlöscher. Zum großflächigen Nachlöschen fuhren wir mit dem RLF über das unwegige Gelände so weit es ging zum Einsatzgeschehen, bauten eine Löschleitung auf und brachten genügend Wasser auf die betroffene Stelle", berichtet die FF Altaist-Hartl. "Wir appellieren an die Vernunft der Bevölkerung, das Rauchen in Waldgebieten strikt zu unterlassen. Außerdem wollen wir hiermit nochmal ausdrücklich auf die Waldbrandschutz-Verordnung 2020 der BH Perg verweisen!", so die Feuerwehr.

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg

In dieser Verordnung vom 3. April heißt es unter anderem: In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Übertretungen werden nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

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