Naarn
Getötete Joggerin – Pfotenhilfe fordert Tierhaltungsverbot

Kerzen und Blumen an jener Stelle, wo eine 60-Jährige brutal aus dem Leben gerissen wurde. | Foto: fotokerschi.at
  • Kerzen und Blumen an jener Stelle, wo eine 60-Jährige brutal aus dem Leben gerissen wurde.
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Dass jene Frau, deren Hunde voriges Jahr eine Joggerin töteten, nur eine Geldstrafe bekommt, stößt der Pfotenhilfe Lochen sauer auf. Die Tierschützer sprechen von einem "beispiellosen Justizskandal" und wollen ein Tierhaltungsverbot für die verurteilte Halterin beantragen.

NAARN. Fünf Monate unbedingte Haft wurden am 7. März vor dem Landesgericht Linz über jene Frau verhängt, deren American Staffordshire Terrier im Oktober 2023 in Naarn attackiert und tödlich verletzt hatten. Der Tierschutzverein Pfotenhilfe zeigt sich nun fassungslos über die Umwandlung der fünfmonatigen Haftstrafe in eine Geldstrafe von 1.800 Euro:

"Aus unserer Sicht ist das ein beispielloser Justizskandal und ein Affront gegen Angehörige, Nachbarn, Tierfreunde und alle Menschen, die noch einen Funken Vertrauen in den Rechtsstaat hatten!"
Jürgen Stadler, Verein Pfotenhilfe Lochen

"Dass die Justiz jetzt von Milderungsgründen spricht, die zur Umwandlung der ohnehin schon geringen Haftstrafe in eine lächerliche Geldstrafe geführt hätten, nur weil die Hundehaftpflichtversicherung den Hinterbliebenen vertragskonform Schmerzensgeld gezahlt hat, verursacht bei den Menschen nur noch Kopfschütteln“, so Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe.

Antrag auf Untersagung der Tierhaltung

Die Pfotenhilfe will daher jetzt mit Auszügen aus dem Gerichtsakt wenigstens eine Untersagung der Tierhaltung gemäß Tierschutzgesetz-Paragraf 12 erreichen. Der Verein beruft sich auf eine Stellungnahme des Landesverwaltungsgerichts vom 11. April 2024. Darin heißt es: "Das im Rahmen des Strafurteils als mildernd gewertete reumütige Geständnis war in den Ausführungen vor dem Verwaltungsgericht in Bezug auf die Hundehaltung an sich nicht zu erkennen." Und damit sei laut Stadler auch keine gesetzeskonforme Tierhaltereignung vorhanden. Die Richterin schreibt weiter, "dass sie (Anm.: die Verurteilte) im Wesentlichen an der Hundehaltung keine Änderungen vornehmen würde und diese in Ordnung fand."

Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts

Die Frau wolle laut Verwaltungsgericht zukünftig professionelle Hilfe in Form eines Hundetrainers in Anspruch nehmen. "Dies stellt aber keinen wesentlichen Unterschied zur bisherigen Hundehaltung dar und konkretisiert auch nicht, in welche Richtung dieses Training gehen wird", ist im Gerichtsprotokoll zu lesen. Immerhin habe die Halterin schon bisher Ausbildungen mit Trainern absolviert – unter anderem eben auch die „versuchte Schutzhundeausbildung“. "Im Gegenteil schloss es die Bf (Anm.: die Halterin) nicht dezidiert aus, auch bei einer künftigen Hundehaltung wieder die Schutzhundeausbildung zu versuchen."

„Elmo“-Besitzerin darf weiterhin „Kampfhunde“ halten

Nachlässig beim Gassigehen?

Ein Zeuge habe sich kürzlich bei der Pfotenhilfe gemeldet und angegeben, dass die Halterin "immer mit drei Hunden mit langen Leinen spazieren war und dabei Kopfhörer trug und telefonierte und dadurch vollkommen abgelenkt war und deshalb zuvor schon ihr Golden Retriever überfahren und dabei getötet wurde", teilt die Pfotenhilfe in einer Aussendung mit. Ob diese Beobachtungen stimmen, lässt sich nicht beweisen. Im Gerichtsakt findet sich dazu nur diese Information: "Ein Golden Retriever der Bf wurde überfahren (im Jahr 2021) und es gab einen Vorfall, bei dem C (Anm.: eine der drei zubeißenden Hündinnen) durch ein Loch im Zaun ausgekommen ist und von einer Nachbarin zurückgebracht wurde."

"Das macht kein normaler Hund"

Die 60-jährige Joggerin musste auf grausamste Weise sterben. Der Gerichtsakt führt dazu diese Stellungnahme der verurteilten Halterin an: "Auf die Frage, warum ich dann trotzdem noch auch mit Blick auf die Lichtbilder des Opfers von der Obduktion und vom Tatort noch immer Hunde überhaupt und im Speziellen der Rasse American Staffordshire Terrier halten möchte, verweigere ich eine Antwort."

"Solche furchtbaren Szenen kennt man eigentlich nur aus Horrorfilmen. Das macht jedenfalls sicher kein normaler Hund, der liebevoll und gewaltfrei gehalten wird", so Stadler. "Es ist vollkommen undenkbar, dass einem unserer Hunde so etwas auch nur im Traum einfallen würde! Die hätten die Joggerin freudig begrüßt und höchstens noch abgeschleckt."

Zweimal hat sich die Hundehalterin bisher auf Facebook mit langen Postings zu Wort gemeldet – die BezirksRundSchau berichtete.

Naarner Hundehalterin muss doch nicht ins Gefängnis

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