Helfer bei Festen anmelden
Für alle, die bezahlt für Vereine arbeiten, gilt Pflichtversicherung
Im Sommer haben Vereinsfeste aller Art Hochsaison. Die OÖ Gebietskrankenkasse erinnert alle Vereine, ihre bezahlten Helferinnen und Helfer rechtzeitig zur Sozialversicherung anzumelden. Wer ehrenamtlich und unentgeltlich mitarbeitet, fällt nicht unter die Pflichtversicherung.
Die lebendige Festkultur in Oberösterreich ist nicht zuletzt den zahlreichen Vereinen zu verdanken, die vor allem jetzt im Sommer viele Veranstaltungen ausrichten. Dabei geht es oft nicht ohne bezahlte Helferinnen und Helfer. Zwischen ihnen und dem betroffenen Verein besteht, wenn auch meist nur für kurze Zeit, ein Dienstverhältnis. Der Verein muss sie daher rechtzeitig vor Dienstantritt bei der OÖ Gebiets- krankenkasse zur Sozialversicherung anmelden. Sollten bei Überprüfungen Ver- stöße gegen die melderechtlichen Vorschriften festgestellt werden, kann es zu Stra- fen kommen.
„Da es bei Festen immer wieder zu Unfällen kommen kann, etwa beim Grillen oder Zeltaufbauen, ist es für die Helferinnen und Helfer besonders wichtig, ange- meldet zu sein und damit Versicherungsschutz zu genießen“, so OÖGKK-Obmann Albert Maringer.
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