Hinterleitner-Berg: Zweite Absturzstelle
Immer wieder stürzen Fahrzeuge hunderte Meter ab

Hinterleitner Berg. Landesstraße Pabneukirchen-St. Georgen am Walde. Vor der Kreuzung endet die Geschwindigkeitsbeschränkung. Nach der Kreuzung geht es in eine ungesicherte Kurve in einer Böschung steil bergab.  | Foto: Robert Zinterhof
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  • Hinterleitner Berg. Landesstraße Pabneukirchen-St. Georgen am Walde. Vor der Kreuzung endet die Geschwindigkeitsbeschränkung. Nach der Kreuzung geht es in eine ungesicherte Kurve in einer Böschung steil bergab.
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Punktgenau vor der Gefahrenstelle endet die Geschwindigkeitsbeschränkung. Warum, weiß auch die Anrainerfamillie Hinterleitner nicht. PABNEUKIRCHEN, ST. GEORGEN/WALDE. Karl Hinterleitner machte im Gespräch mit der BezirksRundSchau Perg auf eine sehr große Gefahrenstelle direkt bei seinem Haus (landwirtschaftliches Anwesen  an der Pabneukirchner Landesstraße-St. Georgen am Walde), aufmerksam. Immer wieder stürzen Fahrzeige nach der Kreuzung bei der gefährlichen Kurve ab.

In Richtung St. Georgen am Walde endet  vor der Kreuzung Landesstraße-GW Oberebner-Haus/Hofausfahrt-Einfahrt Hinterleitner die 50 km/h Beschränkung. Was zur Folge hat: Nach der Geschwindigkeitsbeschränkung wird noch vor der Kreuzung beschleunigt. Nach wenigen Metern Richtung St. Georgen/Walde ist eine gefährliche ungesicherte Rechtskurve mit einer steilen Böschung und einer abschüssigen Wiese mit mehreren hundert Metern. Immer wieder stürzen hier Fahrzeuge ab.

Lösungsvorschlag vom Anrainer

Lösungsvorschläge der betroffenen Anrainerfamilie Hinterleitner: „Kreuzung und Kurve mit steiler Böschung in die 50 km/Beschränkung einbinden. 2. In diesem Straßenabschnitt ist in der Gegenrichtung (St. Georgen/W. – Pabneukirchen) keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Wir haben keine Sicht bei der Hausausfahrt und sehen nur wenige Meter die Fahrzeuge aus Richtung St. Georgen am Walde. Daher auf beiden Fahrbahnen 50 km/h und ein Verkehrsspiegel.“
Bürger fordern an dieser Unfallstelle auch eine Leitschiene. Diese muss so angebracht werden, dass das Vieh noch auf die Wiese getrieben werden kann. Diese Gefahrenstelle ist den zuständigen Behörden bekannt. 

Siehe auch - Bericht vom 2. April:

"Todeskurve" muss abgesichert werden
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