Überprüft
Top Wasserqualität der Badeseen im Bezirk Perg

Ausee in Luftenberg bzw. Asten. | Foto: Margit Kreuzer

Der Badesee Mitterkirchen und der Ausee in Luftenberg locken mit hervorragender Wasserqualität zum Plantschen und Schwimmen.

BEZIRK PERG. In Österreich gibt es 263 Badestellen, die als „EU-Badegewässer“ definiert sind. Das bedeutet, dass die Qualität ihres Wassers nach europaweit einheitlichen Kriterien regelmäßig untersucht wird. Das betrifft beispielsweise bestimmte Indikatorkeime, die auf eine mögliche Verschmutzung mit Fäkalien hinweisen, aber auch Sichttiefe und Temperatur.
Ganz aktuell gibt es jetzt die Untersuchungsergebnisse der heimischen Gewässer. Auch der Badesee Mitterkirchen und der Ausee in Luftenberg wurden erfasst. Gute Nachricht: Die Wasserqualität ist in beiden Gewässern ausgezeichnet. Dank der heißen Juni-Tage liegen die Wassertemperaturen der beiden Seen außerdem deutlich über 20 Grad Celsius. Im Mitterkirchner See wurden am 11. Juni bereits 24 Grad gemessen. Erfreulich: Auch die anderen Badegewässer in Oberösterreich warten heuer mit Top-Qualität auf, was die Sauberkeit des Wassers betrifft. Also: Nichts wie rein ins erfrischende Nass!

Badegewässer-App

Die Badegewässer-App der AGES liefert mit offiziellem Beginn der Badesaison am 15. Juni Infos und aktuelle Messwerte zu Wasserqualität, Sichttiefe & Temperatur von allen österreichischen Badestellen. Die App gibts hier (ganz unten) zum Download.

Zur Überprüfung der Wasserqualität

Für die Einteilung der Qualität eines Badegewässers werden unter anderem folgende Parameter herangezogen:

Indikatorkeime, die auf eine eventuelle Verschmutzung mit Fäkalien hinweisen.

  • Escherichia coli: Der Richtwert von 100 KBE/100 ml sollte nicht überschritten werden. Wird ein Grenzwert von 1000 KBE/100 ml überschritten, muss ehebaldigst eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Wird auch dabei der Grenzwert überschritten, muss die Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.
  • Intestinale Enterokokken: Der Richtwert von 100 KBE/100 ml sollte nicht überschritten werden. Wird ein Grenzwert von 400 KBE/100 ml überschritten, muss ehebaldigst eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Wird auch dabei der Grenzwert überschritten, muss die Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.

Sichttiefe: Als Faustregel gilt, dass man seine Füße sehen können soll, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht.

Die Wasserproben werden 20 bis 30 cm unter der Wasseroberfläche entbommen. Zugleich wird ein Ortsbefund erstellt, in dem u. a. das Wetter, die Zahl der Badegäste oder die Anwesenheit von Wasservögeln festgehalten werden. Die Proben werden gekühlt und lichtgeschützt ins Labor gebracht, wo sie vor der Auswertung 36–72 Stunden bebrütet werden müssen. Das Ergebnis der Untersuchung liegt somit bis zu drei Tage nach der Probennahme vor.

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Foto: Diözese Linz/Kienberger
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