Vorschriften für Festl gelockert
Veranstaltungssicherheitsgesetz wird entschärft, die Lustbarkeitsabgabe den Gemeinden freigestellt.
BEZIRK (up). Die Sommerzeit ist Hochsaison für Feste. Eine Vielzahl an strengen Auflagen hat es Veranstaltern allerdings bisher oft schwer gemacht. Ein Negativbeispiel im Bezirk ist ein Wandertag in Naarn vergangenes Jahr, bei dem jede Brücke durch einen Ordner abgesichert werden musste. Auch der Perger Faschingsumzug fiel der Regulierungswut zum Opfer. Mit 1. August tritt nun eine Novelle zum Veranstaltungssicherheitsgesetz in Kraft, die für Erleichterungen sorgen soll. Künftig ausgenommen vom Gesetz sind laut Bezirkshauptmannschaft Perg Public Viewing in Gastgewerbebetrieben, klassische Konzerte in Gotteshäusern und kirchliche Darbietungen außerhalb der Kirche, wie Feldmessen. "Nicht mehr unter das Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen auch Platzkonzerte der Blasmusik, Kurkonzerte sowie Brauchtumsveranstaltungen wie Erntedankfeste, Fackelzüge, Krampus- und Perchtenläufe, Sonnwendfeuer und Faschingsumzüge", weiß Ada Stauder von der BH Perg. Oster-, Advent- und Weihnachtsmärkte, Bauernmärkte und sonstige marktähnliche Veranstaltungen sind ebenso ausgenommen wie gewisse Sportveranstaltungen mit geringem Gefährdungspotenzial. Ein klassisches Beispiel sind organisierte Wandertage, womit sich ein Fall wie in Naarn nicht wiederholen sollte.
Nur melden statt bewilligen
Kleinveranstaltungen mit weniger als 300 Besuchern werden in Zukunft nur mehr gemeldet, nicht extra bewilligt. Und auch für größere Veranstaltungen gibt es Neuigkeiten. "Wenn eine Begehung stattgefunden hat, alles abgenommen und bewilligt wurde und das gleiche Fest findet innerhalb von drei Jahren wieder statt, liegt es im Ermessen der Behörde, auf eine neuerliche Begehung zu verzichten. Der Veranstalter muss allerdings schriftlich versichern, dass nichts verändert wurde", so Stauder. Erfreut über die Novelle zeigt sich die JVP Bezirk Perg. „Über den ganzen Sommer verteilt gibt es zahlreiche Feste unserer Ortsgruppen, vom Wimmfest am Ostersonntag bis zum Zigeunerfest am Ende der Festlsaison. Daher war es uns ein besonderes Anliegen, die Veranstalter zu entlasten, da sie mit vielen regulierenden – und meiner Meinung nach unnötigen – Vorschriften zu kämpfen hatten“, sagt JVP-Bezirksobfrau Theresa Breitenender.
Neues gibt es bei der Lustbarkeitsabgabe. Künftig ist es den Gemeinden freigestellt, ob sie die "Vergnügungssteuer" von bis zu 25 Prozent auf alle Einnahmen einheben oder nicht. Die Abgabe auf Spielapparate hingegen wird auf Wett-Terminals ausgeweitet.
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Feste im August im Bezirk Perg
31. Juli bis 2. August: Waldfest Arbing, V: Union Arbing
1. August: Burgfest Bad Kreuzen, V: Union B. Kreuzen
1. August: Vinum Perg, V: OÖVP Bezirk Perg
7. bis 9. August: Menschenwuzzlerturnier Mitterkirchen mit Soccer Splash Party, V: Junge Generation in der SP. Siehe Seite 23.
8. August: Wein- und Bierkost (Halbe/Achterl), VP Ried
14. August: Hopfenfest St. Georgen an der Gusen, V: Gemeinde
15. August: Country Fest Münzbach, Veranstalter: Forum Münzbach
15. August: Aist it Up in Schwertberg, V: Sozialistische Jugend Schwertberg
21. bis 23. August: Strudengauer Messe Waldhausen, V: Verein Grenzland Strudengau
29. August: 3. Mühlviertler Bierkirtag Schwertberg. V: Verein Doste Schwertberg.
28. bis 30. August: Zeltfest Askö Perg
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