UVP-Beschwerden abgewiesen
Zweite Donaubrücke Mauthausen darf gebaut werden
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die „Neue Donaubrücke Mauthausen“ unter Auflagen gebaut werden darf – dies teilte das Gericht selbst am Donnerstag mit.
MAUTHAUSEN. Die Genehmigungen für das abgeänderte Bauvorhaben "Neue Donaubrücke Mauthausen" bleiben aufrecht – die Beschwerden gegen den UVP-Bescheid wurden abgewiesen. Diese Entscheidung verlautbarte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am Donnerstag, 15. Jänner. Die ordentliche Revision wurde nicht zugelassen. Bereits im Laufe des Verfahrens hatten die Projektwerbenden, also die Länder NÖ und OÖ, basierend auf den Gerichtsgutachten umfassende Änderungen am Projekt vorgenommen. Ergänzend dazu schrieb das Gericht in seiner jetzigen Entscheidung weitere Auflagen vor.
Schwerwiegende Auswirkungen auf Umwelt verhindert
Durch die Änderungen und ergänzenden Auflagen entspreche das Projekt nun aus Sicht des BVwG den gesetzlichen Anforderungen des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes. Die umfassenden Maßnahmen betreffen etwa die Bereiche Lärmschutz und die Aufwertung des weiterbestehenden Auwaldgebiets für die dort ansässige Tier- und Pflanzenwelt. Dadurch können, so der erkennende Senat, schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt verhindert und die Umweltauswirkungen auf ein zulässiges Maß reduziert werden.
Beschwerden abgewiesen
Mit Blick auf das geänderte Vorhaben wies das BVwG die Beschwerden gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung ab und bestätigt damit die behördlichen Genehmigungen. Da nach Ansicht des BVwG keine offenen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung für das betreffende Verfahren bestehen, wurde die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen. Es besteht allerdings die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer außerordentlichen Revision.
Zum Verfahrensgang
Das BVwG hat die vorgebrachten Beschwerden gegen die UVP-Bescheide der oberösterreichischen und niederösterreichischen Landesregierung zum Bauvorhaben „Neue Donaubrücke Mauthausen“ von zwei Bürgerinitiativen, einer Umweltorganisation, der Gemeinde Ennsdorf sowie mehrerer Privatpersonen geprüft. Das Bauvorhaben führt zum Teil durch ein Augebiet, weshalb die gesetzlich vorgesehene Prüfung der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen einen Schwerpunkt der Beurteilung gebildet hat.
Nachbesserungen waren nötig
Da die artenschutzrechtlichen Auswirkungen in den behördlichen Verfahren aus Sicht des Gerichts nicht nach dem aktuellen Stand der Technik beurteilt worden waren, musste dies im gerichtlichen Verfahren nachgebessert werden. Konkret wurden vom BVwG aus neun Fachbereichen ergänzende Gutachten in Auftrag gegeben. Basierend darauf wurden im Laufe des Verfahrens Verbesserungsaufträge an die Projektwerbenden erteilt, die diese in umfassenden Änderungen am Projekt umgesetzt haben. Daher wurden im Ergebnis die Beschwerden abgewiesen und die behördlichen Genehmigungen bestätigt.
Wie es nun weitergehen soll
In einer Aussendung des Landes Oberösterreich wird mitgeteilt: Die Expertinnen und Experten der Länder werden die im Erkenntnis enthaltenen Auflagen sorgfältig prüfen und deren Auswirkungen auf den weiteren Projektzeitplan bewerten. Parallel dazu beginne die konkrete Vorbereitung für einen frühestmöglichen Baustart. Die Errichtung der neuen Donaubrücke habe keinerlei Auswirkungen auf die geplante dreimonatige Sperre der Bestandsbrücke. Diese Sperre sei unabhängig von der Errichtung einer neuen Brücke aufgrund des unaufschiebbaren Tragwerkstauschs der Bestandsbrücke zwingend erforderlich und unumgänglich. Im Zuge dieser Maßnahme werde das neue Brückentragwerk für die bestehende Donaubrücke im Sommer 2028 eingeschwommen.
"Notwendigkeit für die Region"
"Heute ist ein Tag der Freude – und des Aufatmens für die Menschen und Betriebe in der Region", sagt der oberösterreichische Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP). Er sieht in der Entscheidung "ein starkes Signal für den Standort" und führt aus: "In Zeiten immer komplexerer Verfahren und steigender Anforderungen ist es alles andere als selbstverständlich, dass ein großes Infrastrukturprojekt überhaupt realisiert werden kann. Wer sauber plant, konsequent nachschärft und Verantwortung übernimmt, bekommt am Ende Rechtssicherheit." Trotzdem brauche es "endlich schnellere und effizientere Genehmigungsverfahren, damit wichtige Projekte nicht jahrelang blockiert werden". Die Donaubrücke sei "kein Luxusprojekt, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine ganze Region."
"Unser Einsatz hat sich gelohnt"
Das positive Erkenntnis des Gerichts zeige, "dass die vorgesehenen zusätzlichen Maßnahmen ausreichend sind", so der oberösterreichische Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FP). Damit sei bestätigt, dass das Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspreche und "die Umweltauswirkungen auf ein zulässiges Maß reduziert werden". Weiters sagt er: "Dieses Erkenntnis ist für die Region von enormer Bedeutung und ermöglicht, dass die Donaubrücke Mauthausen nun endlich gebaut werden kann. Unser Einsatz für dieses Projekt hat sich gelohnt."
"Ein echter Befreiungsschlag"
„Diese Entscheidung bringt nach einem gefühlt endlosen Verfahren endlich Klarheit. Für Betriebe, Anrainer und Pendler, die dieses Ergebnis lange herbeigesehnt haben, ist das ein echter Befreiungsschlag", sagt die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl Leitner (VP). "Oberösterreich und Niederösterreich rücken mit diesem Projekt noch enger zusammen. Die neue Donaubrücke stärkt den gemeinsamen Wirtschaftsraum und verbessert die tägliche Mobilität. Dass der Weg zu dieser Entscheidung viel zu lange gedauert hat, liegt auf der Hand. Wer auch in Zukunft leistungsfähige Infrastruktur will, muss Genehmigungsverfahren schneller, verbindlicher und effizienter machen.“
Entlastung Pendler, Stärkung Wirtschaft
„Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ist ein gutes Zeichen für eine leistungsfähige und sichere Donauquerung zwischen Niederösterreich und Oberösterreich", sagt der niederösterreichische Verkehrslandesrat Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ). "Es ist ein vernünftiger und positiver Schritt im Interesse der Bevölkerung, zur Entlastung unserer Pendler und zur Stärkung der heimischen Wirtschaft. Die Auflagen werden wir gemeinsam mit Oberösterreich sorgfältig prüfen und bewerten."
Erleichterung bei Wirtschaftskammer
Höchst erfreut zeigt sich auch Wirtschaftskammer-OÖ-Präsidentin Doris Hummer: „Die neue Donaubrücke ist ein Meilenstein für den Standort Oberösterreich, insbesondere im unteren Mühlviertel, aber auch länderübergreifend ins westliche Niederösterreich die zentrale Lebensader, von der die Wirtschaft und der Wohlstand der gesamten Region abhängt." Auch wenn der Neubau erst nach der Instandhaltung der alten Brücke abgeschlossen sein werde, würden von der Entscheidung ganz wesentliche Impulse ausgehen: für Betriebsansiedelungen bzw. Erweiterungen sowie positive Perspektiven für Arbeitsplätze, Kaufkraft und Lebensqualität über Generationen hinweg. Mit "vereinten Kräften und großer Ausdauer" sei es gelungen, die "strengen und umfangreichen Prüfabschnitte des UVP-Verfahrens zu meistern". Sie bedankt sich bei den Ländern, beim Verein DoNeubrücke mit Obmann Johannes Hödlmayr, der WKO Perg und den Standortanwälten von OÖ und NÖ für den Einsatz.
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