Nach Karenz gekündigt
AK verhalf Pergerin zu Nachzahlung von 4.600 Euro
Trotz Kündigungsschutz nach der Karenz gekündigt: Arbeitnehmerin erhielt mit AK-Unterstützung eine Nachzahlung von 4.600 Euro
BEZIRK PERG. Nachdem sie unmittelbar nach einer Eltern-Karenz gekündigt worden war, wandte sich eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Perg an die Arbeiterkammer. Laut Aussendung der AK hatte der Arbeitgeber nicht nur gegen den vierwöchigen Kündigungsschutz der Frau nach der Karenz verstoßen. Er war ich auch noch das laufende Entgelt bis zum – ohnehin ungültigen – Kündigungstermin schuldig geblieben. Auch andere Beträge aus dem Dienstverhältnis waren offen. Die Rechtsexpertin der AK Perg forderte sämtliche Ansprüche der Frau vom Arbeitgeber ein. Da sich dieser weigerte, brachte sie den Fall vor Gericht. Dieses erkannte sämtliche von der AK geforderten Beträge an. Die Frau bekam eine Nachzahlung von rund 4.600 Euro.
Zwei Tage nach Rückkehr aus Karenz gekündigt
Die Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Perg war bei einem Unternehmen in Linz Land als Buffetkraft angestellt. Nach der Geburt ihres Kindes nahm sie eine Karenzzeit. Nur zwei Tage nach ihrem neuerlichen Dienstantritt wurde sie gekündigt. Nach der Beendigung eines Karenzurlaubes besteht aber ein Kündigungsschutz von vier Wochen. Erst danach hätte der Arbeitgeber kündigen können.
Gericht sprach Nachzahlung zu
Die AK-Rechtsexpertin, die sie betreute, stellte fest, dass die Kündigung rechtsunwirksam war. Die Frau verzichtete aber auf eine Weiterbeschäftigung in dem Unternehmen. Stattdessen forderte die AK schriftlich sämtliche offenen Ansprüche: Den Lohn für die Zeit vom Ende der Karenz bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin, der gesetzlich erlaubt gewesen wäre, anteilige Sonderzahlungen und eine Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub.
Da der Arbeitgeber trotz laut AK klarer Rechtslage nicht bezahlte, brachte diese den Fall vor Gericht. Dieses entschied zu 100 Prozent zugunsten der Arbeitnehmerin und sprach ihr eine Nachzahlung von rund 4.600 Euro zu.
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