Bildung: Teilzeit ab Juli

AK-Kammerrat Sepp Scheuchenegger (re.) und Max Oberleitner (li.) informieren Thomas Scheuchenegger über die neuen Möglichkeiten der Bildungsteilzeit.
Thomas Scheuchenegger hat im Rahmen der Bildungskarenz die Abendschule besucht und mit Matura abgeschlossen. | Foto: Privat
3Bilder
  • AK-Kammerrat Sepp Scheuchenegger (re.) und Max Oberleitner (li.) informieren Thomas Scheuchenegger über die neuen Möglichkeiten der Bildungsteilzeit.
    Thomas Scheuchenegger hat im Rahmen der Bildungskarenz die Abendschule besucht und mit Matura abgeschlossen.
  • Foto: Privat
  • hochgeladen von Ulrike Plank

BEZIRK (ulo). Ab 1. Juli tritt das Angebot der Bildungsteilzeit in Kraft. "Mit der berufsbegleitenden Weiterbildung schaffen wir ein Win-Win-Szenario für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir wollen mit diesem Modell den Menschen ermöglichen, sich beruflich weiterzuentwickeln, noch bevor die Gefahr besteht, den Job zu verlieren", so ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner zur Einführung der Bildungsteilzeit.

In der Teilzeit Weiterbildung
Dieses neue Instrument soll anders als bei der Bildungskarenz Weiterbildung neben einer Teilzeitbeschäftigung im aufrechten Arbeitsverhältnis ermöglichen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungskarenz bleibt aufrecht. In diesem Fall scheidet der Arbeitnehmer für die Zeit der Bildungsmaßnahme ganz aus dem Arbeitsprozess aus, das Arbeitsmarktservice leistet für diesen Zeitraum Weiterbildungsgeld in der Höhe des zustehenden Arbeitslosengeldes. Im Fall der Bildungsteilzeit bleibt das Dienstverhältnis aufrecht. Auch der Kontakt zum Unternehmen und die Einbindung des Mitarbeiters in den Betrieb bleiben erhalten.

"Mit der Bildungsteilzeit wird eine zusätzliche Möglichkeit zur Weiterqualifizierung vor allem für Geringqualifizierte geschaffen. Dieses Modell bildet einen weiteren Schritt zur Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und Weiterbildung", ist ÖAAB-Bundesservicereferent Max Oberleitner überzeugt. Durch den Bezug eines Teilzeitarbeitsentgelts sowie eines pauschalierten Bildungsteilzeitgeldes ist für die Zeit der Bildungsmaßnahme auch ein Einkommen gesichert.

Die Eckpunkte des Modells
Voraussetzung für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen sechs Monate gedauert hat.
Die Vereinbarung über die Bildungsteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich geschlossen werden und hat neben Beginn und Dauer der Bildungsteilzeit auch das Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit zu beinhalten.
Wesentlich ist der für die Vereinbarung der Bildungsteilzeit zulässige Rahmen der Arbeitszeitreduktion. Die Arbeitszeit kann zwischen einem Viertel und der Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit muss mindestens zehn Stunden betragen.
Die Dauer der Bildungsteilzeit darf vier Monate nicht unter- und zwei Jahre nicht überschreiten.

Wie bei der Bildungskarenz besteht die Möglichkeit, Bildungsteilzeit innerhalb eines Zeitrahmens von vier Jahren in einzelnen Teilen zu vereinbaren.
Weiters ist wesentlich, dass der Antrag auf Bildungsteilzeitgeld beim AMS rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der Bildungsteilzeit gestellt wird. Die Beantragung des Bildungsteilzeitgeldes sollte mindestens vier Wochen davor erfolgen.
In Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern dürfen maximal vier Mitarbeiter gleichzeitig in Bildungsteilzeit gehen, bei einer größeren Belegschaft höchstens acht Prozent der Mitarbeiter. Eine Überschreitung dieser Schwellenwerte kann durch Mehrheitsbeschluss des AMS-Regionalbeirates genehmigt werden.

Höhe des Bildungsteilzeitgeldes
Wichtig dabei ist, dass das verbleibende Entgelt aus dem bestehenden Dienstverhältnis nicht unter die Geringfügigkeitsgrenze (2013: 386,60 Euro/Monat) sinken darf. Das Bildungsteilzeitgeld beträgt für jede Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird, 0,76 Euro täglich, d.h. bei einer Arbeitszeitreduktion von 50 Prozent (20 Stunden) beläuft sich das Bildungsteilzeitgeld auf 456 Euro im Monat.

Anzeige
Foto: Cityfoto
8

Innovationen von morgen
"Lange Nacht der Forschung“ am 24. Mai

Unter dem bundesweiten Motto „Mitmachen. Staunen. Entdecken.“ bietet Oberösterreich bei der elften Auflage der Langen Nacht der Forschung 2024 (#LNF24) am Freitag, 24. Mai 2024 von 17 bis 23 Uhr ein breit gespanntes LIVE-Programm. In zehn Regionen in Oberösterreich laden rund 140 Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Technologiezentren und innovative Unternehmen dazu ein, einen Blick in die faszinierende Welt der Forschung zu werfen. Auf Entdecker:innen jeden Alters wartet ein...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Perg auf MeinBezirk.at/Perg

Neuigkeiten aus Perg als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Perg auf Facebook: MeinBezirk.at/Perg - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Perg und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.