Familienfrühstück der ÖVP Ried
ÖAAB-Landessekretär-Stellvertreter Max Oberleitner aus Schwertberg: „Kinder müssen unserer Gesellschaft etwas wert sein und die Pensionsansprüche der Mütter gerechter werden. Ich fordere 4 volle Jahre Pensionsanrechnung für jedes Kind, ganz egal in welchem zeitlichen Abstand die Kinder auf die Welt kommen“
RIED IN DER RIEDMARK, SCHWERTBERG. Das Familienfrühstück der ÖVP Ried am 12. Juni 2015 zeigte, wie wichtig es ist, Mütter auf ihre Fördermöglichkeiten samt wichtiger Fristen und Richtlinien hinzuweisen.
Für Wiedereinsteiger stellt sich meist die Frage, wann der beste Zeitpunkt für eine Rückkehr am Arbeitsplatz ist und was man bei der Kranken- und Pensionsversicherung beachten soll.
Steuertechnisch gelten 6000 Euro als Einkommensobergrenze im Jahr, um den Alleinverdienerabsetzbetrag von rund 500 Euro fürs 1. Kind, 670 Euro bei 2 Kindern, nicht zu verlieren. Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe zählen nicht als Einkommen. Wer Kinderbetreuungsgeld (KBG) bezieht, ist kranken- und pensionsversichert. Doch Vorsicht: Karenz und KBG-Bezug hängen nicht zusammen. Nach dem KBG-Bezug können sich Mütter kostenlos bei ihrem Partner mitversichern lassen, wenn sie zu Hause bei ihrem Kind bleiben. Es kommt dabei lediglich auf den gemeinsamen Haushalt an, man muss nicht verheiratet sein. Alleinerziehende müssen daher nach Ende des KBG-Bezuges für eine kostenpflichtige Selbstversicherung sorgen, oder sich eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze (405,98 Euro/Monat) suchen. Arbeitssuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld sind ebenfalls voll versichert.
Pensionsrechtlich ist es völlig egal, welche Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldes man gewählt hat. Pro Kind werden bis zu 4 Jahre 1.694,39 Euro monatlich als Berechnungsgrundlage für das Pensionskonto herangezogen. Jeder Zuverdienst erhöht diese Pensionsansprüche. Eine Pensionslücke entsteht Müttern spätestens ab 4. Geburtstag eines Kindes. „Leider gibt es derzeit noch keine überlappenden Ansprüche, wenn z.B. nach zwei Jahren bereits ein weiteres Kind zur Welt kommt. Ich möchte, dass allen Müttern, die nach 1.1.1955 geboren wurden und ins Pensionskonto fallen, 4 Jahre pro Kind fix für die Pension angerechnet werden, ganz egal in welchem zeitlichen Abstand die Kinder auf die Welt kommen!“, so Max Oberleitner.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.