Familienbonus-Erhöhung
"Gut und gerecht, dass Familien mit Kindern profitieren"
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform wird unter anderem der Familienbonus erhöht. Davon können allein im Bezirk Perg mehr als 14.000 Kinder profitieren, heißt es vom OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB.
BEZIRK PERG. Der Steuerabsetzbetrag, der Eltern bares Geld bringt, wird ab 1. Juli 2022 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr angehoben. „Es ist gut und gerecht, dass Familien mit Kinder in hohem Ausmaß von der aktuellen Steuerentlastung profitieren. Sie leisten nicht nur in Zeiten der Pandemie einen besonders wertvollen Beitrag in unserer Gesellschaft“, sagt ÖAAB-Bezirksobmann Bürgermeister Max Oberleitner.
Mehr Geld für Geringverdiener
Für Kinder ab 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich der Familienbonus von bisher 500 Euro auf 650 Euro pro Kind und Jahr. Alleinverdienende und Alleinerziehende, die wenig bzw. keine Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlen, profitieren von der Erhöhung des Kindermehrbetrages von 250 auf 450 Euro jährlich pro Kind. Dieser wird als Negativsteuer ausbezahlt.
Erhöhung tritt mit 1. Juli in Kraft
Da die Erhöhung erst mit 1. Juli 2022 in Kraft tritt und der Familienbonus monatlich betrachtet wird, besteht 2022 die Möglichkeit, 1.750 Euro pro Kind von der Steuer abzusetzen. Für Kinder ab 18 Jahren sind es für 2022 575 Euro bzw. beim Kindermehrbetrag 350 Euro pro Kind. Ab 2023 können dann die vollen Erhöhungen geltend gemacht werden.
Bei Arbeitnehmerveranlagung beantragen
Der ÖAAB weist im Zusammenhang mit dem Steuerabsetzbetrag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darauf hin, dass der Familienbonus im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, dem sogenannten Steuerausgleich, unbedingt zu beantragen ist. Und das auch, wenn der Bonus bereits monatlich über den Gehaltsweg bezogen wird. „Sonst kann es zu Steuernachforderungen kommen“, so Oberleitner.
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