Info und Beratung zum Steuerausgleich
Steuerliche Neuerungen gibt es vor allem bei Sonderausgaben, Pensionisten und Pendlern.
BEZIRK (ulo). "Im Vorjahr nützten über 500 Personen unser Beratungsservice", freut sich ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner. Gemeinsam mit Sepp Scheuchenegger und Martin Gaisberger steht das ÖAAB-Team bei Infoabenden der Bevölkerung bei der Arbeitnehmerveranlagung mit Rat und Tat zur Seite. Da Ende Februar das große Pendlerpaket mit dem Pendlereuro im Parlament beschlossen wird, gibt es dann auch schon die allerneuesten Infos für die Betroffenen.
"Wer ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hat, sollte auf alle Fälle eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Für jene, die nicht das ganze Jahr hindurch beschäftigt waren, wie Karenzierte, Wiedereinsteiger, Schulabsolventen, Zivil- und Präsenzdiener, kommt es oft zu erheblichen Gutschriften, weil man bis zu 11.950 Euro netto Jahresverdienst keine Steuern bezahlen muss", weiß Oberleitner.
Geld für Kleinverdiener
Auch Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte und Ferialpraktikanten bekommen oft Geld zurück: "Wer weniger als 1200 Euro brutto monatlich verdient, zahlt keine Steuern und braucht bei der Arbeitnehmerveranlagung nur Name, Adresse und Bankverbindung ausfüllen und erhält dadurch eine pauschale Gutschrift von bis zu 110 Euro und als Pendler zusätzlich einen Pendlerzuschlag von bis zu 141 Euro, ab 2013 sogar von bis zu 290 Euro. Der Pendlerzuschlag ist als Pendlerpauschale unter Werbungskosten, Punkt 718, zu beantragen", informiert der ÖAAB-Bezirksobmann.
Steuerliche Neuerungen fürs Arbeitsjahr 2012
Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen und Tierheime wurden 2012 in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen. Spenden an derartige Organisationen sind bis maximal zehn Prozent des Jahreseinkommens als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ein Spendenbeleg muss den Namen des Empfängers, den Namen des Spenders, sowie den Betrag und das Datum der Zuwendung enthalten.
Kirchenbeiträge können heuer doppelt so hoch, nämlich bis maximal 400 Euro (bisher 200 Euro) steuerlich berücksichtigt werden.
Verbesserungen für alleinverdienende Pensionisten
Kinderlose Pensionisten (ohne Familienbeihilfenbezug) erhalten 764 statt 400 Euro Pensionistenabsetzbetrag, wenn der Ehepartner weniger als 2200 Euro im Jahr verdient. Die Einkommensgrenze für den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag wurde für 2012 von 13.100 auf 19.930 Euro Jahresrente angehoben.
Wer nur wegen des Einkommens keinen erhöhten Pensionstenabsetzbetrag erhält, hat heuer jedoch die selben steuerlichen Vorteile wie ein Alleinverdiener und kann die Topfsonderausgaben (für Wohnraumschaffung- oder -sanierung, Personenversicherungen) in doppelter Höhe, sowie die außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten) des Ehepartners abschreiben.
Steuervorträge im Bezirk Perg, jeweils um 19 Uhr
05.03.13 in Ried, GH Kirchenwirt, Marktplatz 5 mit Max Oberleitner
06.03.13 in Perg, GH Kragl, Wirt in Pasching mit Max Oberleitner
07.03.13 in St. Georgen/W., GH Stoabaun-Wirt, Lindenstr. 1 mit Max Oberleitner
11.03.13 in Allerheiligen, GH Lugmayr mit Josef Scheuchenegger
11.03.13 in Baumgartenberg, GH Rechberger mit Max Oberleitner
13.03.13 in St. Nikola, Hotel zur Post/Danzer mit Max Oberleitner
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