Kilometergenauer Pendlereuro
BEZIRK. Die größte Ausweitung der Pendlerförderung seit 25 Jahren wurde mit dem Beschluss Ende Februar umgesetzt. Einzelne Punkte des neuen Gesetztes wurden von ÖAAB-Bezirksobmann Max Oberleitner ausgearbeitet.
Pendlereuro kilometergenau
Künftig gibt es zusätzlich zur Pendlerpauschale einen Pendlereuro, das heißt 1 Euro pro Kilometer Arbeitsweg im Jahr (jeweils für den Hin- und Retourweg von der Wohn- zur Arbeitsstätte) als Absetzbetrag also direkt und zwar unabhängig vom Einkommen sowohl für Bezieher der kleinen und großen Pendlerpauschale
Doppelter Pendlerzuschlag für Kleinverdiener
Alle Lehrlinge und Teilzeitkräfte, die mit ihrem geringen Verdienst keine Lohnsteuer zahlen, erhalten ab 2013 als Pendler bis zu 290 Euro Pendlerzuschlag (statt bisher 141 Euro).
Mehr Fairness für Teilzeitkräfte und Wochenpendler
Sie haben künftig aliquote Ansprüche. Bisher musste man mindestens 11 Mal pro Monat zu seinem Arbeitsplatz pendeln, um eine Pendlerpauschale zu erhalten. Künftig gibt es bereits für einen Pendeltag pro Woche ein Drittel, für zwei Arbeitstage pro Woche zwei Drittel und ab 11 Arbeitstagen pro Monat die volle Pauschale. Davon profitieren v.a. viele berufstätige Mütter, die bisher gar keine Ansprüche hatten.
Jobticket Möglichkeit für alle
2013 können Betriebe all ihren Mitarbeitern (nicht nur wie bisher Bezieher/innen der Pendlerpauschale) freiwillig ein Jobticket gratis zur Verfügung stellen. Diese Netzkarte (egal für welche Strecke) ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
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