Krankenstand: Chef sofort informieren
BEZIRK. Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich. Für den Bezirk Perg sitzt der Jurist Kurt Punzenberger in der Arbeiterkammer und steht mit seinem Team für Fragen oder einem Beratungsgespräch nach telefonischer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung. Immer wieder kommt es vor dass Arbeitnehmer nicht richtig informiert sind. So auch beim Thema Urlaub. „Der Urlaub und zwar der gesamte Urlaub kann nur in Vereinbarung mit dem Dienstgeber konsumiert werden“ sagt der Jurist. Das heißt weder Dienstnehmer noch Dienstgeber dürfen einseitig den Urlaub beschließen. Die einzige Ausnahme gibt es bei minder jährigen Lehrlingen, sie müssen zwei Wochen Urlaub zwischen dem 15. Juni und 15. September bekommen. Auch bei Krankenständen gibt es immer wieder irrtümliche Auffassungen. „Eine Krankmeldung muss unverzüglich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden“ sagt Kurt Punzenberger und rät bei einem Krankenstand als erstes die Firma zu informieren, dann den Arzt auf zu suchen und dann die Krankmeldung sofort der Firma zukommen zu lassen. Der Arbeitgeber hat nämlich das Recht vom Arbeitnehmer eine Krankenstands-Bestätigung zu verlangen. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein. Wobei unter Angabe der Ursache nicht die Diagnose gemeint ist, der Arbeitnehmer muss nicht anführen, woran er leidet. Er muss nur sagen, ob er an einer Krankheit leidet oder ob er einen Unfall erlitten hat. Bei der Arbeitszeit empfiehlt der Jurist Arbeitnehmern zur Kontrolle selbst auch Aufzeichnungen führen. Der Dienstgeber ist ja verpflichtet dazu. Bei Gericht werden Aufzeichnungen von Dienstnehmern auch anerkannt.
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