ÖGB Perg
Vorsicht bei neuen Arbeitsverträgen für Arbeiter
Kündigungsfristen: Betriebe versuchen laut ÖGB, verbesserte Regelung teilweise zu umgehen.
PERG. „Endlich haben ArbeiterInnen die gleichen Rechte bei einer Kündigung wie Angestellte“, freut sich ÖGB-Regionalsekretär Klaus Pachner, dass eine langjährige Forderung der Gewerkschaft endlich erfüllt wurde. Vielen Arbeitern bringt die neue Regelung deutliche Verbesserungen, die Kündigungsfristen verlängern sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Teil erheblich. Manche Arbeitgeber versuchen nun aber, über Einzelvereinbarungen Teile der Regelung zu umgehen – die Gewerkschaft berät Mitglieder kostenlos.
Arbeiten haben nun mehr Zeit zur Jobsuche
Musste der Dienstgeber in vielen Branchen nur 14 Tage vorher die Kündigung aussprechen, so betragen die Fristen jetzt je nach Dienstzeit zwischen 6 Wochen und 5 Monate. Gekündigt kann nur mehr zum Quartalsende werden – wenn einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Für die Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist nun einen Monat. Sie können die Kündigung zum Monatsletzten aussprechen. Ausgenommen von der Neuerung sind Saisonbetriebe.
Vorsicht vor neuen Arbeitsverträgen
„Es ist grundsätzlich sinnvoll, sich bei der Gewerkschaft zu informieren, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Wir raten ArbeiterInnen aber auch zur Vorsicht, wenn der Arbeitgeber plötzlich einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt. Weil der Dienstgeber nur mehr viermal pro Jahr kündigen kann, versuchen nämlich viele Firmen, mit neuen Arbeitsverträgen diese Regelung zu umgehen“, berichtet Pachner aus der Beratungspraxis.
Der ÖGB bietet deshalb seinen Mitgliedern persönliche, kostenlose Beratung an. „Erkundigen Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben“, meint Pachner. Infos und Beratung erhalten Sie im ÖGB Perg per Telefon: 07262 53672 oder E-Mail: perg@oegb.at.
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