Pielachtal
Ehrlichkeit gibt's noch

- Samuel hat vor Kurzem fünfzehn Euro in der Himmelstreppe gefunden. Ehrlich wie er ist hat er das Geld nun am Fundamt hinterlegt.
- Foto: Streefkerk
- hochgeladen von Tanja Handlfinger
Es geht um einen 14 Jahre alten Weinburger, eine Fahrt mit der Himmelstreppe und 15 Euro.
WEINBURG. "Meine Mutter hat mir erlaubt auf ihrem Account zu schreiben", beginnt ein Facebookeintrag in der Gruppe "Second Chance Weinburg" am dritten August.

- Samuel hat vor Kurzem fünfzehn Euro in der Himmelstreppe gefunden. Ehrlich wie er ist hat er das Geld nun am Fundamt hinterlegt.
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Finder sucht Fahrgast
Weiter schreibt Samuel: "Ich war im Zug um 15.56 Uhr von Weinburg nach St.pölten unterwegs. Da habe ich 15 Euro auf dem Sitzplatz wo kurz zuvor jemand gesessen ist den ich kenne, gefunden. Da ich seine Telefonnummer nicht habe wollte ich fragen, ob jemand hier ihn verständigen kann?" Sofort kamen Kommentare mit großem Lob an Samuel's Ehrlichkeit. Ein Eintrag lautet: "Ehrlichkeit gehört belohnt also ein Eis im Kaffeehaus steht." Auch seine Mutter Carol ist sehr stolz auf ihren Sohn.
Überwältigt
Samuel selbst ist sichtlich überwältigt von dem vielen Lob, die ihm die Leute für seine Ehrlichkeit anerkennen. "Ich bin gerade aufgestanden und habe mal nachgeschaut und sehe soviel Lob. Danke an alle." Dann schreibt er noch: "Aber wissen Sie was? Ich weiss wie lange jemand für 15 Euro arbeiten muss. Das sind zwei Stunden oder mehr." Weiter betont er, wenn man für etwas spart, sei das echt traurig wenn es weg ist. "Zum Glück habe ich gesehen wer dort im Zug gesessen ist und so konnte ich helfen. Würde ein jeder machen denke ich." Leider ist der Bekannte nicht der Besitzer des Geldes. Samuel hat das Geld auf das Fundamt der Gemeinde gebracht. Ob sich hier der Besitzer finden lässt ist fraglich, jedoch ist es so der ehrliche und korrekte Weg.
Zur Sache
Ab einem Wert von zehn Euro muss das Gefundene am Fundamt der zuständigen Gemeinde abgegeben werden. Ein Jahr lieg dieses dort auf. Meldet sich der Besitzer nicht, so hat der Finder nach einem Jahr Anspruch auf das Gefundene. Fundgegenstände oder gefundenes Geld kann man außerhalb der Amtszeiten bei der Polizei abgeben.
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