Mehlwürmer als Proteinquelle
Ungeziefer im Essen erwünscht
Ausgekrabbelt: Insekten gelten seit 24. Jänner als Lebensmittel. Das sagen die Pielachtaler dazu.
PIELACHTAL. Mit 24. Jänner trat ein neues EU-Gesetz in Kraft, das die Verwendung von bestimmten Insekten in Lebensmitteln erlaubt. Zu den zugelassene Isektenarten zählen Heimchen (adulte Form), Wanderheuschrecke (adulte Form), Getreideschimmelkäfer (Larve) und Mehlkäfer (Larve).
Insekten als Lebensmittel
Peter Hruska leitet ein Heurigenlokal, in seinem Betrieb werden sie auf keinen Fall Insekten, Würmer oder ähnliches verwenden oder anbieten. "Unsere Lieferanten müssen uns bestätigen, dass ihre Produkte frei von Insektenpulver sind. Wir erzeugen zwar sehr viel selbst, aber gerade für die veganen Speisen brauchen wir einwandfreie Grundprodukte wie Mehl, Pflanzenmilch und ähnliches, schon aus Gründen der Kreuzallergien, die dadurch hervorgerufen werden können. Plötzlich gelten Insekten als Pflanzen und dürfen vegetarischen und veganen Produkten beigemischt werden. Natürlich gelten Insekten schon immer als Nahrungsquelle, aber wir sind der Meinung, dass sich jeder bewusst für seine Ernährung entscheiden darf", meint der Gastronom. Bernhard Treitl lebt mit seiner Familie sehr nachhaltig, er sagt: "Die Folgen der Massentierhaltung, mit denen wir aktuell kämpfen, werden wir mit der nächsten Massentierhaltung nicht lösen. Man muss sich dazu nur die prekäre Lage der Honigbiene ansehen. Die Nahrungsversorgung muss divers, regional und krisenfest sein. Die Beimischung ist der Anfang, der Ersatz von Fleisch der nächste Schritt. Wobei es ein Scheingefecht ist, weil in unseren Lebensmitteln allerlei Müll drin sein darf (Geschmacksverstärker, Farbstoffe, Zuckerersatzstoffe, Feuchthaltemittel, Aromen), sodass Insekten eher eine Aufwertung darstellen."
Die Leitlinie
Die Leitlinie gilt für alle Lebensmittelunternehmer, die ganze Insekten aus Zucht als Lebensmittel auf den österreichischen Markt bringen. Insekten aus Wildfang werden nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht. Die nachfolgende Liste beschränkt sich auf die derzeit in Österreich als Lebensmittel relevanten Insektenarten. Die Verantwortung für ordnungsgemäße Klassifizierung liegt beim Züchter. Bei der Züchtung von Insekten als Lebensmittel müssen Aspekte wie Haltung, Fütterung, Tötung und Lagerung, Verhinderung des Auskommens lebender Tiere, der Arbeitnehmerschutz (Allergisierungsgefahr), die fachgerechte Entsorgung von Abfällen etc. berücksichtigt werden. Es wird daher darauf hingewiesen, dass Unternehmer in diesem Falle ebenfalls Verantwortung im Sinne der diesbezüglich geltenden Gesetzgebung übernehmen. (Quelle: verbrauchergesundheit.gv.at) Mehr Infos finden Sie in der Randspalte links neben dem Artikel.
Wussten Sie dass....
... das V-Label Insektenfreiheit garantiert? Enthält ein Lebensmittel Insekten, ist es weder vegan noch vegetarisch.
... die Produkte klar gekennzeichnet werden müssen? Wenn ein Lebensmittel Insekten enthält, muss dies in der Zutatenliste verständlich angeführt werden – und zwar mit lateinischem und deutschem Namen, und in welcher Form das Insekt enthalten ist. Zum Beispiel: „Teilweise entfettetes Pulver aus acheta domesticus (Hausgrille).“ Bei der Verwendung von Hausgrillen muss der Hinweis angebracht werden, dass allergische Reaktionen bei Menschen mit einer Allergie gegen Krebs- und Weichtiere und Hausstaubmilben möglich sind.
... das nur teilweise entfettetes Pulver neu ist? Die Europäische Kommission hat bereits für vier Insekten Zulassungen erteilt. Den Anfang machte der getrocknete gelbe Mehlwurm im Mai 2021. Im März 2022 wurde die Hausgrille in gefrorenem, getrocknetem und pulverförmigem Zustand zugelassen. In Fleischersatzprodukten darf gefrorene Hausgrille 80 Prozent des Lebensmittels ausmachen, getrocknete oder pulverförmige Hausgrille 50 Prozent. Neu ist lediglich, dass nun auch teilweise entfettetes, also vorbehandeltes Pulver aus der Hausgrille zugesetzt werden darf. (Quelle: vegan.at)
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