Vor dem Schwurgericht
Verbotsgesetz – Pielachtalerin verurteilt
Mit acht zu null Ja-Stimmen sprachen Geschworene am Landesgericht St. Pölten eine 60-jährige Pensionistin aus dem Pielachtal schuldig.
PIELACHTAL. Demnach postete sie 2016 auf ihrem Facebook-Account einen Text, mit dem sie gegen das Verbotsgesetz verstieß. Mit der Mindeststrafe von 12 Monaten bedingt waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte zuletzt einverstanden.
Nationalsozialistisches Gedankengut
„Nur um meine Ruhe zu haben“, erklärte die Frau ihren Rechtsmittelverzicht, zumal sie sich im Prozess nicht schuldig bekannt hatte. Der Kommentar auf einen asylkritischen Beitrag mit dem Titel „Afrikanische Asylanten brüllen in Berlin: Wir werden euch Deutsche alle töten!“ beinhaltete laut Staatsanwalt eindeutig Nationalsozialistisches Gedankengut, was auch Verteidiger Thomas Trixner zugestand. Allerdings konfrontierte er die Geschworenen mit der Frage: „Glauben Sie wirklich, dass diese Frau den Text selbst geschrieben hat?“ Damit verwies er auf den damaligen Lebensgefährten der Angeklagten, der ihm gegenüber erklärt hatte, dass er der Verfasser des Textes gewesen sei.
Als Zeuge vor Gericht behauptete der mittlerweile schwer alkoholkranke Obdachlose:
„Na, des hat´s selber geschrieben. I schreib ja ganz anders, net in Hochdeutsch.“
Der Text: „Schauts, dass ihr euch in Luft auflöst, ….! Hauptsache wir sind euch endlich los…! Ja Mauthausen sollte wieder seine Türen öffnen“, der zweifellos geeignet sei, nationalsozialistische Einrichtungen und Ziele zu verherrlichen und daher bei anderen nationalsozialistische Einstellungen zu wecken oder zu bestärken, beinhaltete unter anderem Wörter wie „sind“. „Sie würden hier also „san“ schreiben“, fragte der vorsitzende Richter, was der Zeuge bejahte.
In die Mangel genommen
Eine schwierige Situation für den Verteidiger, da er aufgrund der Äußerung des 29-Jährigen ihm gegenüber von einem klaren Freispruch ausgegangen war. Darüber hinaus hatte die Beschuldigte bei ihrer ersten Einvernahme geäußert: „Ja, ja, das hab ich gepostet.“ Die Beamten des Verfassungsschutzes hätten sie damals derart in die Mangel genommen, dass sie gar nicht zum Nachdenken gekommen sei, meinte die Pensionistin, die vor dem Schuldspruch bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren auf alles gefasst sein musste.
„Die Geschworenen sind Ihrer Einlassung nicht gefolgt“,
meinte der Richter, der gleichzeitig darauf verwies, dass der Text immerhin bis Mai 2022 abrufbar gewesen sei.
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