Pielachtal
Vorsicht mit Kinderfotos in sozialen Medien
Es ist ein Thema, welches stetig präsent ist: Kinderfotos im Netz. Wie sehen das die Piealchtaler?
PIELACHTAL. "Wenn ich mit Erlaubnis der Eltern Fotos von Kindern poste, dann nur von hinten oder unkenntlich", erklärt die Pielachtaler Tagesmutter Regine Schachner. Die Diskussion um Kinderfotos im Netz hat Spencer Elden in den sozialen Medien ausgelöst: Er ist das nackte Baby auf dem Albumcover "Nevermind" der Band Nirvana. Er verklagt die Band jetzt – 30 Jahre später – wegen Kinderpornografie.
Vorsicht ist geboten
Nackte Haut, ein Schlachtfeld am Mittagstisch, Ihr Kind auf der Toilette? Überlegen Sie, ob Sie solche Aufnahmen von sich online verbreiten würden. Zudem sollten Sie bedenken, dass man nie weiß, in welche Hände die Bilder geraten. Vorsicht ist daher geboten, wie anhand der Erfahrung von Sabine Häupl deutlich wird: "Eine Kollegin wollte mir das damals nicht glauben, und plötzlich sah eine weitere Kollegin einen Aufruf der Kriminalpolizei mit verpixelten Bildern: "Falls jemand sein Kind erkennt, sollen sie sich dringend melden". Alle vier Kinder waren auf pornographischen Seiten zu sehen – in Windeln, im Schwimmbad, beim Turnen und so weiter. Carol Streefkerk handhabt es so: "Ich habe einen Facebook-Account mit meinen Kindern. Gepostet werden nur Fotos, wo wir alle zustimmen."
Eine Klage vom eigenen Kind
Wenn Sie Fotos Ihrer Kinder posten, ist dies gegebenenfalls rechtlich problematisch. "Es gibt das ‚Recht am eigenen Bild‘ und demnach dürfen Bilder von Personen nur dann öffentlich gemacht werden, wenn dadurch keine berechtigten Interessen verletzt werden", erklärt die St. Pöltner Rechtsanwältin Mercedes Vollmann-Schultes. Das heißt: Bei Ihrem Beitrag geht es um den Gesamteindruck, den man durch Foto und Begleittext gewinnt. Bei Personen ab 14 Jahren benötigt man die Zustimmung für die Veröffentlichung. Babys und Kleinkinder können diese nicht geben, da Ihnen die Einsichtsfähigkeit fehlt. "Was nicht heißt, dass man keine Bilder hochladen darf. Eltern dürfen Fotos posten, so lange diese harmlos sind", erklärt Vollmann-Schultes. Nacktfotos oder Bilder in der Windel würden gegen das Recht auf Wahrung der Privatsphäre verstoßen und die betroffenen Kinder könnten dagegen vorgehen, sobald sie volljährig sind. "Sie können dann auf Unterlassung klagen oder Schadensersatz geltend machen", so die Anwältin.
Nur mit Erlaubnis
Die Tagesmutter Regine Schachner geht mit dem Thema "Kinderfotos im Internet" sehr vorsichtig um. Selten postet sie Fotos und wenn, nur mit Erlaubnis der Eltern. "Damit die Kids nur von den eigenen Eltern erkannt werden", erklärt die Tagesmutter.
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