Eskalation im Drogenmilieu

- Richter Slawomir Wiaderek
- Foto: IP
- hochgeladen von Brigitte Huber
Ein Süchtiger, der in Purkersdorf seinen Gastgeber Geld gestohlen hatte, musste sich jetzt vor dem Landesgericht in St. Pölten verantworten.
PURKERSDORF/ST.PÖLTEN
(ip). Aufgrund zahlreicher Probleme suchte ein mehrfach vorbestrafter Mann Unterschlupf bei einem Bekannten in der Umgebung von Purkersdorf. Der 24-Jährige kannte seinen Gastgeber aus der Drogenszene und mit rund 60.000 Euro Schulden war die Verlockung, sich am Bargeld des Mannes zu bedienen, offensichtlich zu groß. (Die Bezirksblätter berichteten).
Bargeld entwendet
Am Landesgericht St. Pölten schilderte Staatsanwalt Leopold Bien einen Vorfall von Mitte Mai dieses Jahres, zu dem sich der 24-Jährige nur teilweise schuldig bekannte. Drei Tage, nachdem der Angeklagte in die Wohnung seines Bekannten eingezogen war, beobachtete er, wie dieser 7.000 Euro aus einem Safe nahm und das Geld in einem Kuvert in seine Jackentasche steckte. Nach ausgiebigem Drogenkonsum wartete der Beschuldigte, bis sein Opfer schlief und nahm 5.000 Euro an sich. Er versteckte das Geld in seinem Rucksack, doch als er am nächsten Morgen die Wohnung verlassen wollte, stellte sich ihm der Mann in den Weg und meinte: „Wir haben ein Problem!“
Angebliche Messerattacke
Während das Opfer nun behauptete, dass der Angeklagte ihm im Zuge des folgenden Streites mit einem Messer in den Hals stechen wollte, ihm jedoch die Flucht gelang, bestritt der 24-Jährige die Gewaltattacke. Man habe sich nur gegenseitig beschimpft, danach sei der Bestohlene ins Schlafzimmer gegangen und habe die Polizei gerufen. Diese rückte schließlich mit Hunden an, da der noch anwesende Dieb zunächst bestritt, das Geld zu haben.
„Warum sind Sie geblieben?“, wollte Richter Slawomir Wiaderek wissen. „Ich stand unter Drogen“, so die Erklärung. „Ich bin schon um fünf Uhr aufgestanden und hab mir an Of´n draht“, ergänzte er. Mit dem Geld habe er sich wieder Suchtgift kaufen, sowie eine Wohnung und ein Auto finanzieren wollen.
Verhandlung vertagt
Wie Verteidiger Christoph Rogler ausführte, habe sich sein Mandant nur für den Diebstahl zu verantworten, für eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung gebe es keinen Beweis, zumal das Opfer als Zeuge auch mit Vorsicht zu genießen sei. Da dieses zum Prozess nicht erschienen war, musste Wiaderek vertagen.


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