Gerichtsprozess
Haft statt Anstalt für Dealer

- Ein 38-jähriger aus dem Großraum Purkersdorf muss für 18 Monate hinter Gitter.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Marlene Trenker
Zum zweiten Mal landete ein Drogendealer aus dem Großraum Purkersdorf in St. Pölten vor Gericht. Staatsanwalt Thomas Korntheuer beantragte die Einweisung des 38-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die Richterin dagegen schickte ihn für 18 Monate hinter Gitter (rechtskräftig).
Der Angeklagte bekannte sich schuldig und legte ein umfassendes Geständnis ab, wonach er zwischen Oktober 2021 und Februar 2022 vor allem im Großraum St. Pölten mehreren Personen Cannabis, Kokain und Amphetamine verkauft hatte. Einer seiner Kunden habe ihn immer wieder gedrängt, noch mehr zu beschaffen. Ein Chatverlauf zwischen den beiden, die etwa Kokain als „Cola“, bzw. „E und S“ für Extasy und Speed verwendeten, belegte die Deals, wobei der Abnehmer auch Schulden bei einem anderen Dealer hatte und sich mit der Weitergabe selbst finanziell über Wasser halten wollte.
Drogen aus dem Darknet
Schließlich bestellte er im Darknet Drogen, was Korntheuer ihm als Anstiftung zur illegalen Ausfuhr aus Deutschland, sowie illegalen Einfuhr nach Österreich anlastete. Im Zuge einer Hausdurchsuchung konnten weitere Drogen sichergestellt werden, die unter anderem von selbst angebauten Hanfpflanzen stammten, eine weitere Ernte stand noch bevor. Nicht zuletzt fanden die Ermittler einen „Totschläger“, den der Beschuldigte angeblich für einen Türsteher aufbewahrt hatte. Blass wurde der Angeklagte bei der Erläuterung des Gutachtens einer Sachverständigen, das Korntheuer aufgrund der Entmündigung des einschlägig Vorbestraften in die Wege geleitet hatte. Er leide sehr unter dieser Fremdbestimmung, zumal familiäre Probleme zur Entmündigung geführt hätten und er in der Folge sein Kind seit Jahren nicht mehr sehen dürfe, erklärte er in durchaus klaren, nachvollziehbaren Worten.
Gutachterin attestiert Persönlichkeitsstörung
Nun legte die Gutachterin noch nach, indem sie erklärte, dass der Beschuldigte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leide und darüber hinaus aufgrund des intensiven Konsums vor allem von Cannabis, aber auch anderer Drogen und Alkohol bereits hirnorganische Schäden aufweise, weshalb eine Suchttherapie nur der Anfang einer psychiatrischen Behandlung sein könne. Es bestehe aufgrund der psychotischen Entwicklung auch die Gefahr, dass es zu Gewaltdelikten des Betroffenen kommen könnte. Auf die Frage der Richterin nach der Wahrscheinlichkeit ihrer Prognose legte sich die Gutachterin nicht fest, meinte aber auf Nachfrage von Verteidigerin Janine Eichhorn, dass der weitere Konsum von Suchtmitteln die Situation wesentlich verschlimmern könne.
„Da gehören einmal die anderen in der Justizanstalt untersucht, bevor Sie mir eine gefährliche Persönlichkeitsstörung anhängen“,
wetterte der 38-Jährige, der bereits die Zusage für die Aufnahme in einer suchttherapeutischen Einrichtung vorlegen konnte.




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