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Aufgrund aktueller Vorfälle und polizeilicher Maßnahmen mit Alkoholkonsum von teilweise 9-Jährigen an öffentlichen Orten appelliert die Polizei an alle Eltern und Erziehungsberechtigte die Bestimmungen des Tiroler Jugendschutzgesetzes einzuhalten und damit ihre Kinder zu schützen.
Viele sind über die geltenden Richtlinien zu wenig informiert.
Richtlinien
So dürfen Kinder bis 14 Jahre ohne Aufsichtperson nur bis 22 Uhr an öffentlichen Orten sein, Jugendlich bis 16 Jahre nur bis 01 Uhr. Mit Ausfsichtsperson gibt es jedoch keine Beschränkung. Dies gilt auh für öffentliche Veranstaltungen, die Kinder jedoch auch unter Aufsicht nur bis 24 Uhr besuchen dürfen.
Der Aufenthalt in Discos, Pubs und Bars ist ohne Aufsicht bis 14 Jahre verboten, bis 16 Jahre bis 01 Uhr erlaubt und in Begleitung einer Aufsichtperson gestattet.
Die Weitergabe und der Konsum von Nikotin und Alkohol ist bis 16 Jahre uneingeschränkt verboten.
Pflichten der Erwachsenen
Erwachsene sind zur Einhaltung des Gesetze und zum setzen von notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Andernfalls müssen die Erziehungsberechtigten mit Strafen rechnen, die Strafe bis € 3.630,- betragen können.
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