Die gute Nachricht für Außerferner Biker:
Auspuff tauschen und fahren ...

Bild: bixabay

Also ich muss zugeben, ich versteh ja nichts von Motorrädern und so. Man könnte auch sagen, ich bin technisch ziemlich unterbelichtet. Deshalb hab ich mich auch gefragt, wie kommen Biker die entlang der künftigen "95-dB-Strecken" hier im Außerfern wohnen, wieder auf eine Straße auf der ihre ordnungsgemäß zugelassenen Bikes noch verwendet werden dürfen? Wie kommt der Lechtaler, der Tannheimertaler Motorradler auf die Fernpaßstrecke, auf der auch künftig mehr als 95 dB erlaubt sind?

Früher hat es immer geheißen: wenn du etwas nicht weißt - fragen, fragen! Also habe ich nachgefragt und von der zuständigen Abteilung des Landes folgende schlichte und logische Antwort erhalten, "Da von den Fahrverboten keine Ausnahmen für Fahrten im Ziel- oder Quellverkehr vorgesehen sind, muss durch entsprechende technische Veränderungen am Motorrad (Austausch der Auspuffanlage mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis – ABE etc.) sichergestellt werden, dass das Standgeräusch nunmehr den Wert von 95 dB(A) nicht überschreitet. .... Die Änderungen müssen bei der Prüfstelle/TÜV angezeigt und im Genehmigungsdokument bzw. auch in der Zulassung nachgetragen werden".

Aus dem Büro der zuständigen Landesrätin werden sogar drei Möglichkeiten angeraten:
"1.: Bis 10. Juni gilt das Fahrverbot noch nicht, es könnte also außerhalb der Fahrverbotszone untergebracht und ab dort befahren werden, so eine solche Möglichkeit zur Verfügung steht.
2.: Dasselbe gilt natürlich immer, wenn man das Fahrzeug mittels Hänger aus der Fahrverbotszone bringt
3.: Wir haben bei der KFZ-Prüfstelle erhoben, dass auch technische Veränderungen möglich sind, zB andere Auspuffanlage mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis – ABE etc., welche für die jeweilige Fahrzeugtype geprüft worden ist".

In der Auskunft des Landes hieß es abschließend beruhigend, "Nicht unerwähnt bleiben soll, dass von den Fahrverboten nur rund 5,6 % des gesamten Landesstraßennetzes in Tirol betroffen sind. Somit können Sie mit Ihrem Motorrad auch ab dem 10.06.2020 mehr als 94 % der Landesstraßen in Tirol befahren". Dem muss man zustimmen, mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeug immerhin 94% der Straßen benützen zu dürfen, das hat Charme!

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