LESERBRIEF zur MwSt-Senkung
Ist das Bier bei ihrem Wirt auch net billiger worden?
Besondere Zeiten verlangen nach besonderen Maßnahmen. In Zeiten zu denen man am besten zu Hause bleiben soll, jedweden sozialen Kontakt meiden soll, soll eine MwSt-Senkung zu vermehrtem Konsum in der Gastronomie beitragen. Liebe Freunde vom Ballhausplatz, wie schräg ist das denn?
Bisher hat ein Bier bei einem Wirt so um die 4 Euro gekostet, inklusive 20 % MwSt. Jetzt hat die Regierung den Mehrwert-Steuersatz auf 5% reduziert. Mein Bier kostet aber noch immer gleich viel. Ich bin ein einfacher Mensch, der einfach denkt. Deshalb denke ich einfach, mein Bier beim Wirt hätte seit 1. Juli um 15% billiger werden müssen. Dürfte also grob gerechnet nur noch 3,40 kosten. Tut es aber nicht!
Der Unternehmer tritt bei der Mehrwertsteuer (MwSt) als „Helfer“ des Finanzamtes auf, denn letztendlich wird die Mehrwertsteuer vom Endverbraucher bezahlt. Das Unternehmen schlägt im Auftrag des Finanzamtes die Steuer auf den Nettopreis auf und führt diese dann an das Finanzamt ab. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer zu keinem Zeitpunkt dem Unternehmer gehört. So war es bisher. Jetzt kassiert der Wirt von uns 20% MwSt auf Getränke, liefert aber nur 5% an das Finanzamt ab. Er behält sich also rund 15% der von uns bezahlten Steuer.
Und das soll den Konsum in der Gastronomie ankurbeln? Ob da die Gurus vom Ballhausplatz nicht die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben? Ich kann mir vorstellen, dass unter diesen Umständen so mancher Zuhause bleibt, sein 70 Cent-Bier aus dem Supermarkt schlürft und sich denkt, verarschen kann ich mich selbst daheim auch. Ist wesentlich billiger und vor allem gesünder, wie uns An(gst)schober's Rudi immer wieder gebetsmühlenartig einzubläuen versucht.
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