Energie Ried
Ermittlungen gegen ehemalige Geschäftsführer laufen
- Für die ehemaligen Geschäftsführer gilt die Unschuldsvermutung.
- Foto: AntonMatyukha/panthermedia
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Ehemalige Geschäftsführer der Energie Ried sollen fehlerhafte Daten an die ECA geliefert haben – es gilt die Unschuldsvermutung.
RIED. "Die Energie Ried hat zumindest im Jahr 2020 fehlerhafte Daten an die Energie Control Austria (ECA) übermittelt." – das ergibt der vorläufige Befund der neuen Geschäftsführer Silke Sickinger und Anton Eckschlager, die seit 1. Jänner 2021 die operative Spitze der Energie Ried bilden. Die fehlerhafte Datenmeldungen betreffen die Zeit unter der Geschäftsführung von Helmut Binder und Siegfried Liebich, die gemeinsam 25 Jahre lang das Energieversorgungsunternehmen aus dem Innviertel geleitet hatten. "Die ehemalige Geschäftsführung hat zumindest 2020 eine falsche Darstellung der Kennzahlen der Energie Ried an die Kontrollbehörde abgegeben: Sowohl bei den gemeldeten Netzlängen als auch bei den laufenden Kosten wurden geschönte Zahlen an die Energie Control Austria übermittelt", berichtet die Energie Ried in einer Pressemitteilung.
"Keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz"
Die neue Geschäftsführung der Energie Ried ist um größtmögliche Transparenz und Sauberkeit bemüht. "Auch deshalb hat das Unternehmen bereits Anfang März, unmittelbar nach der internen Erhebung erster Fakten, das Gespräch mit der Energie Control Austria als Kontrollbehörde gesucht und um rasche Bereinigung beziehungsweise Mithilfe bei der Aufklärung gebeten. Die Energie Ried wird mit allen Behörden aktiv und vollumfänglich kooperieren", schreibt die Energie Ried weiter. Anderen Medienberichten zufolge sei in der Vergangenheit unter anderem gemeldet worden, dass das Erdgas-Netz der Energie Ried 148 Kilometer lang sei – tatsächlich sind es aber nur 110 Kilometer. "Wir wissen bereits, dass dies nicht aus Fahrlässigkeit passiert ist, sondern vorsätzlich geschah", sagt Anwalt Peter Vogl, der das Unternehmen vertritt, gegenüber den OÖN. Der Schaden soll mehrere 100.000 Euro betragen, die Ermittlungen laufen. Für die ehemaligen Geschäftsführer gilt die Unschuldsvermutung.
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