Energie Ried
Ersatzansprüche gegen ehemalige Geschäftsführung eingeleitet
Der Aufsichtsrat und die Generalversammlung der Energie Ried konstituierte sich bei der heutigen Sitzung neu. Neben der Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 stand vor allem die Einleitung von Ersatzansprüchen gegen die ehemalige Geschäftsführung auf dem Programm.
Im Aufsichtsrat legte Karl Danninger nach 27 Jahren als Vorsitzender plangemäß seine Funktion zurück. „Alle Aufsichtsräte haben über die Jahre großes Engagement gezeigt und stets versucht, ihr Bestes für das Unternehmen zu geben", so Danninger. Designierter Nachfolger ist Lukas Oberwagner, der bereits über jahrelange Erfahrung im Kontrollgremium verfügt und sich vor allem in den letzten Monaten für eine transparente und lückenlose Aufklärung der von der ehemaligen Geschäftsführung verursachten Unregelmäßigkeiten eingesetzt hatte. Oberwagner soll nächste Woche zum Vorsitzenden gewählt werden. „Ich stehe für offene Aufarbeitung und enge Zusammenarbeit mit den Behörden. Gemeinsam mit der neuen Geschäftsführung möchte ich versuchen, die Energie Ried in unserer Region zur Vorreiterin beim Thema Green Energy zu machen", so Oberwagner.
Neue Generalversammlung
Die Generalversammlung der Energie Ried wird nicht, wie bisher, allein durch den Bürgermeister repräsentiert. Bernhard Zwielehner erweitert das Gremium um seine Vizebürgermeister Claudia Schoßleitner, Thomas Dim und Peter Stummer. „Ein Jahr lang wurde gekämpft, um die Unregelmäßigkeiten aufzuklären. Ab jetzt steht die Gestaltung eines erfolgreichen Unternehmens für alle Bürger im Vordergrund", so Zwielehner.
6,7 Millionen Euro Bilanzverlust
Die neue Geschäftsführung der Energie Ried ist gesetzlich dazu verpflichtet, im Jahresabschluss 2020 Rückstellungen für Schäden aus der Vergangenheit zu bilden. Die Höhe dieser Rückstellung wurde in Abstimmung mit externen Experten auf 8,15 Millionen Euro festgesetzt. Daraus ergibt sich ein Bilanzverlust von 6,7 Millionen Euro. Die Gremien der Energie Ried haben den Jahresabschluss genehmigt, der alten Geschäftsführung, die bis Ende 2020 verantwortlich zeichnete, jedoch keine Entlastung erteilt. Vielmehr fasst die Generalversammlung den einstimmigen Beschluss, gegen die ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
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