Aufgrund realer Gefährdung durch die Taliban
Landesverwaltungsgericht spricht Elitesoldat einen Waffenpass zu
Da er sich aufgrund eines früheren Einsatzes in Afghanistan von einem möglichen Racheakt der Taliban bedroht fühlte, beantragte ein Elitesoldat bei der Bezirkshauptmannschaft Ried einen Waffenpass für zwei Faustfeuerwaffen. Nachdem die BH diesen Antrag abwies, legte der Soldat Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gab ihm Recht.
RIED. Der Elitesoldat gehört jener sehr kleinen Gruppe an, die als qualifizierte Einsatzsoldaten und Antiterrorspezialisten des Jagdkommandos auch Auslandseinsätze absolviert. Bei diesen, geheimen Einsätzen besteht die reale Gefahr, dass persönliche Daten in die Hände von Terroristen gelangen. Dies treffe laut Angaben des Elitesoldaten in seinem Fall zu: Seit der Machtübernahme der Taliban verfüge der afghanische Innenminister über seine Daten. Dieser Mann war Anführer genau jenes terroristischen Netzwerkes, gegen den der Einsatz des Jagdkommandos gerichtet war. Da die Taliban für Racheaktionen mithilfe von Kontaktpersonen vor Ort bekannt sind, befindet sich der Elitesoldat in unmittelbarer Gefahr. Erst vor kurzem wurde ein KSK-Soldaten in Deutschland, der ebenfalls an der Mission teilgenommen hatte, Opfer eines Racheaktes. Da es sich somit nicht um eine spekulative, sondern um eine konkrete Gefährdungssituation handelt, sah das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die Beschwerde als gerechtfertigt an und erteilte den beantragten Waffenpass.
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