Unterentlohnung im Gastgewerbe
Arbeiterkammer erkämpfte vor Gericht 13.400 Euro für Ehepaar
- Die Arbeiterkammer brachte die beiden Fälle vor das Arbeits- und Sozialgericht.
- Foto: MB
- hochgeladen von Bernadette Wiesbauer
Ein Ehepaar hatte monatelang von ihrem Chef, einem Wirt aus dem Bezirk Ried, zu geringe Lohnzahlungen erhalten. Dank der Arbeiterkammer erhielten die beiden nun Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 13.400 Euro.
BEZIRK RIED. Vier Monate lang hatte ein Ehepaar in einem Gasthaus im Bezirk Ried gearbeitet. Sie als Servicekraft, er als Küchenhilfe. Beide Arbeitsverhältnisse endeten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber. Während der gesamten Beschäftigung bekamen die beiden nur Teile des ihnen zustehenden Lohns ausbezahlt, teils in bar, teils per Überweisung. Nach Ende der Tätigkeit wandten sie sich daher an die Arbeiterkammer. Dort wurden die Ansprüche nachgerechnet. Bei beiden waren Löhne, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung sowie Zahlungen für geleistete Überstunden ausständig.
Fall endete vor Gericht
Zwei schriftliche Interventionen der Arbeiterkammer ignorierte der Wirt. Daher brachte die Arbeiterkammer die beiden Fälle vor das Arbeits- und Sozialgericht. Und das mit Erfolg: Der Mann bekam fast 7.600 Euro nachbezahlt, die Frau knapp 5.800 Euro. „Wenn auch Sie zu wenig oder gar nichts bezahlt bekommen, warten Sie nicht, bis das Dienstverhältnis beendet ist. Wenden Sie sich gleich vertrauensvoll an Ihre Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer, damit Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen", so Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl.
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