Job-Wechsel schwer gemacht
Die Arbeiterkammer Ried musste sich in den letzten Monaten verstärkt mit dem Thema "Konkurrenzklauseln" beschäftigen. Die Firmen würden immer mehr von diesen Klauseln Gebrauch machen.
BEZIRK (tst). In diesem Jahr wurden von der Arbeiterkammer bereits 515.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt für die Arbeitnehmer eingefordert. Ein Thema, mit dem sich die Rechtsexperten in letzter Zeit verstärkt beschäftigen mussten, waren Streitigkeiten wegen Konkurrenzklauseln. "Früher wurde von diesen Klauseln nur relativ selten Gebrauch gemacht", betont Michael Steffan, Rechtsexperte der AK Ried. Diese Zeiten seien allerdings vorbei. "Viele Arbeitnehmer glauben leider nach wie vor, dass solche Klauseln keine Gültigkeit haben. Dem ist aber nicht so." Bei Verletzung der Konkurrenzklausel, mittels welcher Beschäftigte für den nächsten Arbeitgeber oder für den Weg in die Selbstständigkeit "gesperrt" werden können, kann der ehemalige Arbeitgeber Schadenersatz oder eine vereinbarte Konventionalstrafe verlangen. Eine Konkurrenzklausel kann geltend gemacht werden, wenn das zuletzt verdiente Einkommen die Grenze von 2397 Euro brutto überschreitet. "Bevor man Arbeitsverträge, bei denen man sich unsicher ist, unterschreibt, soll man sich vorher unbedingt informieren", so AK-Bezirksstellenleiter Siegfried Wambacher. Bei zwei aktuellen Fällen gehe es laut Christian Breyer um Forderungen in der Höhe von 35.000 Euro beziehungsweise 11.000 Euro. Steffan: "Die Wirtschaft fordert immer mehr Flexibilität. Mit den immer strenger werdenden Konkurrenzklauseln geht man aber einen völlig konträren Weg."
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