Welterbe Semmering – POsieren aus PrOtest
Wendy Night hinterfragt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: „Warum soll das Welterbe Semmeringbahn plötzlich nur noch 2% seiner ursprünglichen Größe haben?“
1995 hat die Republik Österreich die „Semmeringbahn – Kulturlandschaft“ als potentielle Welterbestätte im Ausmaß von 8861 Hektar nominiert, hiefür eine umfangreiche Dokumentation erstellt und bei der UNESCO für die Aufnahme ins Welterbe eingereicht – unterzeichnet von der damaligen Kulturministerin Elisabeth Gehrer. http://whc.unesco.org/uploads/nominations/785.pdf
1998 hat das UNESCO-Welterbe-Komitee den Antrag einstimmig angenommen und die „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft“ als UNESCO-Welterbe im vollen Ausmaß anerkannt. 2008 ließ der Bundeskanzler der Republik Österreich per Bundesgesetzblatt (BGBl. III Nr. 94/2008) verkünden, dass die „Semmeringeisenbahn gemäß Beschluss Nr. 785 des Komitees bei der 22. Sitzung vom 30. November bis 5. Dezember 1998“ in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde.
Umso mehr wundert sich Wendy Night, weshalb das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in seiner Entscheidung vom 21.5.2015 nun nur noch die Trasse der Semmeringbahn mit gerade einmal 156 ha als Welterbe ansieht und nicht auch deren umgebende Landschaft. „Weshalb missachtet das BVwG das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 19.12.2013, der gerade das Bundesgesetzblatt III Nr. 94/2008 als maßgeblich in dieser Causa erachtet?“ hinterfragt Wendy Night die seltsame Entscheidung des BVwG.
Um die Öffentlichkeit auf diese Unstimmigkeit aufmerksam zu machen, unterstützt Wendy Night die Kampagne „Welterbe Semmering – POsieren aus PrOtest“ der Naturschutzorganisation „Alliance For Nature“, die in ihrer Revisionsschrift an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) diesen Sachverhalt aufgezeigt und auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. http://www.AllianceForNature.at
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