Neue "Regeln" für eingetragene Partnerschaften
SALZBURG. Ab dem ersten April gelten in Österreich für die Standesämter einige neue gesetzliche Bestimmungen. So werden eingetragene Partnerschaften künftig auf dem Standesamt begründet und nicht mehr bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Es wird damit – was die Zuständigkeit betrifft – nicht mehr unterschieden zwischen Eheschließung und eingetragener Partnerschaft, auch wenn diese weiterhin so heißt. Außerdem kann – wie bei einer Eheschließung – die Namensbestimmung bereits im Zuge der Verpartnerung erfolgen. Die Partner müssen damit nicht mehr nach der Verpartnerung die Namensänderung separat bei der Bezirksverwaltungsbehörde durchführen.
In der Stadt Salzburg wurden zwischen 2010 bis 2016 jährlich etwa 20 bis 25 eingetragene Partnerschaften begründet
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