30 Millionen Euro Kartellstrafe für Spar
Im Kartellverfahren gegen den Lebensmittelkonzern Spar hat das Kartellobergericht in letzter Instanz entschieden und die Entscheidung der ersten Instanz im wesentlichen bestätigt. Anstelle der ursprünglich mit drei Millionen Euro festgelegten Geldbuße entschied sich das Gericht nun aber für das Zehnfache – 30 Millionen Euro.
Spar-Vorstandsvorsitzener Gerhard Drexel: „Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis. Über das Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht. Bereits im erstinstanzlichen Verfahren wurden die vielschichtigen Lieferanten-Händler-Beziehungen unseres Erachtens stark vereinfacht beurteilt. Das Kartellobergericht hat sich nunmehr aus formalen Gründen nicht mehr näher mit dem Sachverhalt beschäftigt. Ein näheres Eingehen auf die Lieferbeziehungen wäre aber eigentlich unser Ansinnen in diesem Verfahren gewesen. Nun gilt es, die Entscheidung inhaltlich näher zu prüfen und zu analysieren. Wichtig ist jedenfalls, dass kein Schaden für die Konsumenten entstanden ist.“
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